Pfizer hat in den USA eine Sammelklage wegen angeblicher Täuschung der Verbraucher am Hals. Vor einem New Yorker Gericht muss sich der Pharmakonzern gegen den Vorwurf erwehren, Advil (Ibuprofen) in zahlreichen Varianten mit allzu viel Luft in den Behältern verkauft zu haben. Pfizer bezeichnet die Klage als „substanzlos“.
Die Kläger monieren, dass die Packungen bis zu 77 Prozent „unnötigen Hohlraum“ enthielten. Dadurch hätten sie geglaubt, für einen hohen Preis mehr Einzeldosen zu kaufen, als in den Schachteln tatsächlich vorhanden gewesen sei. 25 Packungsgrößen seien betroffen; vergleichbare Produktvarianten – etwa für Kinder – hätten nicht soviel Luft enthalten. Die Kläger verlangen mehr als 5 Millionen US-Dollar Schadenersatz.
Laut der Anklageschrift hat Pfizer durch „unfaire und irreführende Praktiken“ Millionen Dollar zusätzlich verdient. Außerdem habe der Konzern sich durch die größere Präsenz in den Regalen gegenüber den Produkten der Konkurrenz einen unlauteren Werbevorteil verschafft.
Pfizer kündigte umgehend an, sich gegen die Klage „rigoros“ zur Wehr zu setzen. Diese sei „ohne Substanz“: Die Anzahl der Einzeldosen werde auf allen Packungen prominent platziert. Das sei auch bei allen Varianten von Advil der Fall gewesen. Pfizer sei gegenüber den Verbrauchern einem „wahrheitsgemäßen und sorgfältigen“ Marketing verpflichtet.
Laut US-Gesetz dürfen Arzneimittelpackungen, deren Inhalt die Konsumenten von außen nicht einsehen können, keinen „unnötigen Leerraum“ enthalten. Zulässige Ausnahmen sind unter anderem Transport- und Verpackungsvorschriften sowie Schutzmaßnahmen für die Inhalte.
In Deutschland ist kein vergleichbarer Fall bekannt. Hierzulande suchen die Hersteller eher nach Möglichkeiten, die zahlreichen Inhalte auf den vergleichsweise kleinen Umkartons zu platzieren. Ein „Raumwunder“ ist Thomapyrin (Boehringer).
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