USA

Pille danach in die Freiwahl APOTHEKE ADHOC, 02.05.2013 12:05 Uhr

Freier Zugang für alle: In den USA ist die Pille danach ab sofort in der Freiwahl erhältlich. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

In den USA kann die Pille danach künftig in der Freiwahl angeboten

werden. Auch Supermärkte und Drugstores mit angeschlossener Apotheke

können das Produkt verkaufen – selbst dann, wenn der

Arzneimittelschalter geschlossen ist. Abgegeben werden kann das Produkt

an alle Frauen ab 15 Jahren. Nach einem Gerichtsentscheid könnten

künftig sogar alle Altersbeschränkungen fallen.

In den USA gibt es drei Varianten der Pille danach. „Plan B“ enthält 0,75 mg Levonorgestrel und muss zweimal im Abstand von zwölf Stunden genommen werden. „Plan B One-Step“ ist als Einmaldosis mit 1,5 mg Wirkstoff auf dem Markt. Beide Präparate wirken bis zu 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr, sind als Generika erhältlich und seit 2006 rezeptfrei. Ella mit Ulipristal wirkt bis zu 120 Stunden nach dem Verkehr und darf nach wie vor nur auf Rezept abgegeben werden.

Die OTC-Produkte durften bislang nur an Frauen ab 17 Jahren abgegeben werden. Einen Antrag von Teva, Plan B One-Step für alle Frauen im gebährfähigen Alter frei zugänglich zu machen, lehnte die Zulassungsbehörde FDA im Dezember 2011 ab. Zuvor hatte Gesundheitsministerin Kathleen Sebelius persönlich interveniert.

Stattdessen wurde jetzt einem geänderten Antrag stattgegeben, wonach die Pille danach an Frauen ab 15 Jahren frei verkauft werden darf. Mit der neuen Zulassung wechselt das Produkt außerdem von der Sicht- in die Freiwahl. Weil in den USA ohnehin nicht am HV-Tisch, sondern am Ausgang bezahlt wird, dürfen die Geschäfte die Pille danach auch dann verkaufen, wenn der Arzneimittelschalter schon geschlossen hat. Die Mitarbeiter an den Kassen bekommen beim Scannen eine Benachrichtigung und müssen sich das Alter nachweisen lassen.

Anfang April gab das Bundesgericht in New York einer Bürgereingabe statt, nach der die FDA die Pille danach für alle Frauen und ohne Zugangsbeschränkung verfügbar machen soll. Diese Vorgabe wird die Behörde bei ihren nächsten Entscheidungen umsetzen müssen.