Versandhandel

FDA warnt vor „kanadischen Apotheken“

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Berlin -

Seit einigen Monaten dürfen US-Bürger aus dem Bundesstaat Maine Arzneimittel aus dem Ausland beziehen – doch die Arzneimittelbehörde FDA warnt bereits davor, bei kanadischen Versandapotheken zu kaufen. Die Arzneimittel seien oft gefälscht, enthielten den falschen Wirkstoff oder schädliche Inhaltsstoffe.

In weiten Teilen der USA ist die Einfuhr von Arzneimitteln aus dem Ausland verboten, da die Medikamente nicht von der FDA zugelassen sind. Allerdings drückt die Behörde ein Auge zu, wenn in den USA kein alternatives Präparat verfügbar ist, kein Risiko von dem Arzneimittel ausgeht und nicht mehr als der persönliche 3-Monats-Bedarf eingeführt wird.

Eine weitere Ausnahme gibt es seit Oktober: Der US-Bundesstaat Maine erlaubt seitdem, Arzneimitteln von Versandapotheken aus Kanada, Großbritannien, Australien und Neuseeland zu kaufen. Der Apothekerverband Maine und andere Apotheken- und Einzelhändlerorganisationen hatten sich lange gegen die Neuregelung gewehrt und vor Gesundheitsrisiken gewarnt. Inzwischen wurde dem Kongress bereits ein Gesetzentwurf vorgelegt, der auch den Import aus EU-Ländern, Israel, Japan, der Schweiz und Südafrika erlauben würde.

Nun warnt die FDA: Die meisten Online-Apotheken aus Kanada handelten mit Arzneimitteln, die nicht die korrekte Wirkstoffmenge oder sogar schädliche Bestandteile enthielten. Viele Internetseiten würden die Medikamente als Markenprodukt oder mit dem Zusatz „von der FDA geprüft“ bewerben – obwohl nichts davon zutreffe.

Die FDA empfiehlt Patienten, nur bei Apotheken einzukaufen, die in den USA registriert sind. Außerdem sollen sie darauf achten, dass für verschreibungspflichtige Arzneimittel ein Rezept verlangt wird, eine Adresse und Telefonnummer in den USA angegeben ist und ein Apotheker für die Beratung zur Verfügung steht.

Die FDA hatte im März 2013 eine „Cybercrimes Investigations Unit“ gegründet. Diese spezielle Abteilung zur Verfolgung von Cyberkriminalität soll Anbieter gefälschter Arzneimittel aufspüren und zur Rechenschaft ziehen. In den ersten drei Monaten hat diese Einheit fast 1800 Webseiten entdeckt und abgeschaltet – die meisten davon hatten laut FDA vorgegeben, kanadisch zu sein.

Auch in Deutschland dürfen Arzneimittel grundsätzlich nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie hierzulande zugelassen oder registriert sind. Diese Arzneimittel dürfen über den Versandhandel aus Island, Großbritannien und den Niederlanden – wenn die dortigen Versandapotheken gleichzeitig eine Präsenzapotheke unterhalten – importiert werden.

Aus Schweden dürfen außerdem nur verschreibungspflichtige Arzneimittel und aus Tschechien ausschließlich OTC-Präparate eingekauft werden. Ausnahmen gibt es für Arzneimittel für den persönlichen Bedarf, die bei der Einreise eingeführt werden, und Medikamente, die über eine deutsche Apotheke bezogen werden.

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