Das antivirale Mittel Paxlovid (Nirmatrelvir/Ritonavir, Pfizer) ist umso wirksamer, je schneller die Patient:innen mit der Einnahme starten – am besten innerhalb der ersten fünf Tage nach Symptombeginn. Damit eine Versorgung rechtzeitig starten kann, können in den USA nun Apotheker:innen selbst das Mittel verschreiben und mitgeben.
Damit können Apotheker:innen unter gewissen Voraussetzungen Paxlovid ohne ärztliche Verschreibung abgeben. Die Verschreibung wird, nach Vorliegen eines positiven Testergebnisses, von den Apotheker:innen selbst vorgenommen. Ziel der Ausnahme sei die schnellstmögliche Versorgung mit dem antiviralen Mittel, welches am besten binnen fünf Tagen nach Symptombeginn eingenommen werden sollte.
Die Leiterin des Zentrums für Arzneimittelbewertung und -forschung der FDA, Dr. Patrizia Cavazzoni, lobt den Einsatz der Apotheker:innen während der Pandemie: „Die FDA erkennt die wichtige Rolle an, die Apotheker bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie gespielt haben und auch weiterhin spielen sollen. Da Paxlovid innerhalb von fünf Tagen nach Beginn der Symptome eingenommen werden muss, könnte die Genehmigung staatlich zugelassener Apotheker, Paxlovid zu verschreiben, den Zugang zu einer zeitnahen Behandlung verbessern.“
Patient:innen, die ein positives Testergebnis erhalten haben und für eine Therapie mit Paxlovid generell in Frage kommen, müssen in der Apotheke folgende Dokumente vorlegen:
Kann der/die Patient:in diese Dokumente nicht vorlegen, so kann die Apotheke Rücksprache mit den jeweiligen Stellen halten, die die Dokumente weiterleiten könnten (Ärzte, Gesundheitsdienstleister). Eine Abgabe darf nicht erfolgen, wenn kein Medikationsplan und keine Informationen zu möglichen Leber- und Nierenfunktionsstörungen verfügbar sind.
In den USA ist Paxlovid für die Behandlung von leichtem bis mittelschwerem Covid-19 bei Jugendlichen und Erwachsenen ab 12 Jahren mit einem Mindestgewicht von mindestens 40 kg nach Vorlage eines positiven Testergebnisses zugelassen, sofern ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf besteht. Dabei ist es egal, ob die Patient:innen einen positiven PCR-Test, Antigenschnelltest oder Laientest vorzeigen können. Ein Laientest muss dabei auch nicht mit einem PCR-Test bestätigt werden.
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