USA

Texas verbietet Formretax

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Berlin -

In den USA hat ein weiterer Staat die Rechte unabhängiger Apotheken gegenüber den Pharmacy Benefit Managern (PBM) gestärkt. Die Regierung in Texas hat Regeln formuliert, an die sich die Konzerne bei Retaxierungen der Apotheken halten müssen. Beanstandungen wegen Formfehlern sollen künftig vermieden werden. Zudem müssen sie gegenüber den Apothekern Preisänderungen transparenter kommunizieren.

PBM verhandeln als Makler für Krankenversicherungen und Arbeitgeber die Konditionen mit Pharmaherstellern und Apotheken; zudem rechnen die Konzerne die eingelösten Rezepte mit den Versicherern ab. Die meisten PBM sind vertikal integriert und betreiben eigene Versandapotheken oder sogar Apothekenketten. Im Auftrag der Versicherungen werden PBM auch oftmals damit beauftragt, die von den Apothekern eingereichten Rezepte stichprobenartig zu überprüfen und notfalls zu retaxieren.

Der Verband der unabhängigen Apotheken beschwert sich schon seit Monaten darüber, dass die Beanstandungen aus immer trivialeren Gründen passierten, wie etwa ein falsches Datum oder ein falsch geschriebener Patientenname. In 25 US-Staaten konnten schon Regeln etabliert werden, die Formretaxationen erschweren.

Auch in Texas soll damit nun Schluss sein: Laut Gesetz HB 1358 müssen die PBM-Konzerne mindestens zwei Wochen vorher ankündigen, wenn sie einen Prüfer in die Offizin schicken, um einzelne Rezepte unter die Lupe zu nehmen. Sie sollen dabei auch Rücksicht auf die Terminpläne der Apotheker nehmen, heißt es. Der Apotheker darf den Prüfungstermin verschieben. Zudem dürfen die Prüfungen nur zweimal jährlich durchgeführt werden.

Nicht alle Rezeptprüfungen finden vor Ort statt. Oftmals müssen die Apotheker auch Unterlagen einschicken, um sie prüfen zu lassen. Dem neuen Gesetz zufolge sollen die Apotheken in Zukunft eine genaue Auflistung der Unterlagen und eine vierwöchige Frist erhalten. Für alle Prüfungen wird festgehalten, dass versehentliche Fehler kein Vergehen darstellen und somit nicht retaxiert werden dürfen.

Auch im Bereich der Generikapreise müssen sich die PBM-Konzerne in Zukunft an striktere Regeln halten: Konkret geht es um die sogenannten „Maximum Allowable Cost Limits“, also Preisgrenzen, bis zu denen Medikamente erstattet werden. Die PBM-Konzerne erlauben sich häufig Freiheiten: Oft werden Erstattungspreise insbesondere von Generika spontan verändert. Die Apotheker werden häufig über die genaue Ausgestaltung dieser Limits im Dunkeln gelassen.

Wie schon zuvor in vier anderen Bundesstaaten müssen PBM gegenüber texanischen Apotheken künftig transparenter handeln: Die Konzerne müssen den Apotheken nun regelmäßig die Marktdaten zur Verfügung stellen sollen, anhand derer die Preisgrenzen festgelegt werden.

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