Cannabis-Inhaler von Teva Nadine Tröbitscher, 29.11.2016 12:53 Uhr
Teva wird in Kooperation mit Sype Medical einen medizinischen Cannabis-Inhalator auf den Markt bringen. Zunächst ist die Einführung in Israel geplant. Es ist das erste inhalatives Cannabisprodukt eines Pharmaherstellers.
Sype Medical mit Sitz in Tel-Aviv ist Hersteller für Medizinprodukte und hat den Inhalator entwickelt und mittels 3D-Druck hergestellt. Der Inhalator kann die vom Arzt rezeptierte Menge an medizinischem Cannabis verdampfen.
Teva wird die Vermarktung des Inhalators übernehmen. Laut Hersteller passt das Produkt zum Ansatz, Schmerzpatienten mit Hilfe von medizinischem Cannabis zu helfen. Stimmt das israelische Gesundheitsministerium zu, können Patienten künftig zu Hause die vom Arzt verordnete Menge Cannabis konsumieren.
Teva erwartet eine Genehmigung für die häusliche Nutzung von Cannabis im kommenden Jahr. Das Haifa-Ramban-Krankenhaus setzt den Inhalator nach Genehmigung durch das Gesundheitsministerium bereits ein.
In Deutschland wird eine Legalisierung diskutiert, erst kürzlich äußerten sich die Grünen positiv dazu. Die Delegierten des Bundesparteitags in Münster stimmten in Münster mit großer Mehrheit dafür, eine solche Initiative noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2017 einzubringen.
Der Vorstoß soll von den Länderregierungen getragen werden. Daher heißt es im Beschluss: „Bündnis 90/Die Grünen rufen alle Landesverbände mit bündnisgrüner Regierungsbeteiligung auf, eine gemeinsame Bundesratsinitiative für die Legalisierung von Cannabis abzustimmen.“ Für ein Cannabiskontrollgesetz hatten die Grünen schon im März 2015 einen Entwurf vorgelegt. Die Grünen sind schon lange für die Legalisierung. Den Spruch „Gebt das Hanf frei“ von Hans-Christian Ströbele machte der Musiker Stefan Raab mit einem Lied bekannt.
Im Mai hat die Bundesregierung auf Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) beschlossen, Cannabis zu medizinischen Zwecken freizugeben. Patienten ohne therapeutische Alternative sollen getrocknete Cannabisblüten und -extrakte in Apotheken erhalten. Das BfArM soll als staatliche Cannabisagentur fungieren. Bis es den geplanten staatlich kontrollierten Anbau in Deutschland gibt, soll die Versorgung mit Importen gedeckt werden.
In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung betäubungsrechtlicher Vorschriften hatte die ABDA präzise Angaben auf den Cannabis-Rezepten verlangt. Die Kommission des DAC/NRF (Deutscher Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium) will zügig Cannabis-Monographien entwickeln.