Testkäufer überführt Apothekerfunktionär APOTHEKE ADHOC, 01.02.2018 15:15 Uhr
Will man in der Schweiz Medikamente online kaufen, benötigt man auch für eigentlich rezeptfreie Arzneimittel ein Rezept. Testkäufe zeigen nun aber: Nicht alle Apotheker halten sich konsequent an die gesetzlichen Vorgaben. Auch in der Politik gibt es derzeit Stimmen, die die Rezeptpflicht für nicht verschreibungspflichtige Medikamente als „absurd“ bezeichnen.
Thomas Lang, ein anerkannter Experte für E-Commerce und Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Carpathia, schrieb vier Apotheker im Großraum Zürich an, um zu schauen, ob sie sich auch konsequent an das Urteil des Schweizer Bundesgerichtes aus dem Jahr 2015 halten. In einem Streit um ein Konzept von Zur Rose stellten die Richter klar, dass für den Versand von Medikamenten in jedem Fall ein im persönlichen Kontakt ausgestelltes Rezept gebraucht wird. Das gilt für für verschreibungspflichtige Arzneimittel wie Antibiotika genauso wie für Aspirin, Ibuprofen oder Wick Medinait, die es in jeder Apotheke eigentlich ohne Rezept gibt.
Einem Bericht der Handelszeitung zufolge schickte Lang den Apothekern ein Foto und bat darum, die darauf abgebildeten Mittel zugeschickt zu bekommen. Darauf zu sehen waren unter anderem Imodium, ACC Eco 600, Algifor L forte 400, aber auch das Antibiotikum Fucithalmic, ein Medikament der Kategorie A, das es nur gegen Rezept gibt.
Das Ergebnis des Tests: Zwei Apotheker waren sofort bereit, die Arzneimittel zu verschicken. „Kein Problem“, hieß es etwa bei einer Apotheke in Uster. Der Apotheker soll lediglich nachgefragt habe, ob er das Original oder günstigere Generika liefern soll.
Unter den angefragten Apotheken war auch jene von CVP-Kantonsrat Lorenz Schmid, der zugleich auch Präsident des kantonalen Apothekerverbands ist. Auch in seiner Apotheke soll man bereit gewesen sein, die verlangten Mittel ohne Rezept zu versenden. „Selbstverständlich“ könne man die Produkte verschicken, hieß es laut dem Bericht auf die Testanfrage. Eine Mitarbeiterin der Apotheke hakte allerdings nach und wies zumindest darauf hin, dass Fucithalmic rezeptpflichtig sei. Auch fragte sie nach, ob andere Medikamente eingenommen würden, etwa Mittel gegen Bluthochdruck oder Psychopharmaka.
Mit dem Testergebnis konfrontiert, versicherte Schmid, dass seine Apotheke nur jenen Kunden rezeptfreie Medikamente zustelle, die man persönlich von Kontakten in der Apotheke her sehr gut kenne und mit denen man telefonisch Rücksprache genommen habe. Er bezeichnete das Handeln seiner Mitarbeiterin im Test als „knapp ungenügend“.
Die Rezeptpflicht im Internet findet Schmid „sehr wichtig“. Es gebe nirgends so viele Magengeschwüre oder Nierenversagen wie in den USA, wo Aspirin und Ibuprofen „in der Selbstbedienung“ zu finden seien. Das passt auch zu der Auffassung des Apothekerverbands Pharmasuisse, der das Urteil aus dem Jahr 2015 erwirkt hatte. Als Reaktion darauf hat Zur Rose auf den Versand rezeptfreier Medikamente in der Schweiz verzichtet.
In der Politik gibt es aber offenbar Stimmen, die eine andere Auffassung vertreten. Der Walliser FDP-Nationalrat Philippe Nantermod soll laut Handelszeitung im Dezember vergangenen Jahres eine parlamentarische Anfrage gestellt haben, in der die aktuelle Praxis als „absurd“ bezeichnet wurde. Sie stelle ein „Hemmnis für Verkäufer und Konsumenten“ dar, hieß es weiter. Von der Landesregierung wollte Nantermod wissen, wie der Bundesrat die Selbstmedikation und den Versandhandel fördern wolle. Die Antwort steht bisher aus.