„Pille danach“

Streit um Apotheker-Moral

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Müssen Apotheker das Notfallverhütungspräparat „Plan B“ (Levonorgestrel) abgeben oder nicht? Diese Frage ist in den USA ein Dauerthema. Der Bundesstaat Idaho hat nun einen Entwurf für ein Gesetz mit dem Namen „Conscience Bill“ vorgelegt: Es soll Apothekern offiziell erlauben, die Abgabe der Antibabypille und anderer Medikamente wegen „moralischer, ethischer oder religiöser Bedenken“ zu verweigern.

Das bestehende Recht in Idaho erlaubt es heute schon Krankenhäusern und Ärzten, Patienten bestimmte Medikamente vorzuenthalten. Nun soll die Regelung auf Apotheker ausgeweitet werden. Allerdings ist ihnen die Abgabeverweigerung in der Praxis schon heute möglich, da es keinen gesetzlich festgeschriebenen Kontrahierungszwang gibt. Das Gesetz soll die Pharmazeuten nun zusätzlich absichern.

Idaho ist nicht der erste Bundesstaat, der ein solches Gesetz einführt. In Arkansas, Georgia, Mississippi and South Dakota gibt es entsprechende Regelungen bereits. Der Bundesstaat Illinois hat hingegen eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die Apotheker zur Bedienung eines „Plan B“-Rezeptes zwingt. Sie wird jedoch derzeit von zwei Apothekern gerichtlich angefochten.

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