„Wir sind Wegbegleiter bis zum Schluss“
Sterbehilfe in Österreich: Todesmittel aus der Apotheke Katharina Brand, 15.02.2025 08:24 Uhr

Die Erlaubnis, das Sterbepräparat abzugeben, ist auf die Apothekerin oder den Apotheker zugeschnitten. Sie oder muss persönlich dafür haften und die Verantwortung übernehmen.
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Berlin -
Anders als in Deutschland ist die Beihilfe zum Suizid in Österreich seit dem 1. Januar 2022 unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Seitdem können Betroffene unter strengsten Auflagen eine Sterbemedikation in Apotheken erhalten. Das Angebot ist für Apothekerinnen und Apotheker jedoch nicht verpflichtend. Dr. Katharina Schaufler, Inhaberin der Tullnerfeld-Apotheke im ländlichen Pixendorf in Niederösterreich, unterstützt Bedürftige aus Überzeugung.