Seit einigen Jahren begleitet Hausärztin Erika Preisig in der Schweiz Sterbewillige in den Tod. Nun hat die Baselbieter Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung gegen sie eröffnet. Angestoßen hat das Verfahren das Heilmittelinstitut Swissmedic, das Preisig sowie eine Baselbieter Apothekerin beschuldigt, gegen das Heil- und Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben. Im Mittelpunkt der Vorwürfe steht der Bezug des tödlichen Arzneimittels Natrium-Pentobarbital (NaP). Aus Sorge, in die Ermittlung der Staatsanwaltschaft hineingezogen zu werden, verweigern offenbar auch andere Apotheker die Abgabe des Präparats an Preisig.
Tatsächlich arbeitete Preisig nach Informationen der Medien bis zur Verfahrenseröffnung Ende 2017 nur mit mündlichen Vollmachten. Demnach stellte sie als Ärztin das Rezept für das Mittel aus, holte es in einer Baselbieter Apotheke selber ab und übergab es dem Sterbewilligen. Damit, glaubte die Hausärztin aus Biel-Benken, alles richtig zu machen.
Ein solches Vorgehen entsprach wohl auch der ausdrücklichen Empfehlung des Kantonsapothekers Hans-Martin Grünig. Demnach sei das Präparat ausschließlich direkt an den zuständigen Arzt auszuliefern. In einem Positionspapier der Kantonsapotheker zur Abgabe von NaP heißt es weiter, dass die „Aufbewahrung der Substanz in der Regel durch den verordnenden Arzt erfolgt“. Nur in Ausnahmefällen könne der Sterbewillige in Absprache mit dem verordnenden Arzt die Vollmacht zum Bezug und zur Aufbewahrung des Präparates an eine andere Person erteilen.
„An erster Stelle steht für mich die Arzneimittelsicherheit“, sagte Grünig gegenüber APOTHEKE ADHOC. Ein Präparat wie NaP dürfe nicht in falsche Hände gelangen. „Die Menge, die jeweils abgegeben wird, reicht, um zwei bis drei Personen zu töten. Für uns geht es darum, einen möglichen Missbrauch zu verhindern“, so der Kantonsapotheker, der zwar immer noch eine Abgabe an Ärzte befürwortet, nun aber auf das Erfordernis einer schriftlichen Vollmacht hinweist. Im Positionspapier der Kantonsapotheker wird eine solche zumindest für den verordnenden Arzt allerdings nicht verlangt.
Das ist auch einer der Vorwürfe von Swissmedic, das für die Bewilligung, Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln in der Schweiz zuständig ist. Das Institut bemängelte, dass Preisig das Arzneimittel selbst bezogen hat, und zwar ohne eine schriftliche Vollmacht des Patienten. Auf Anfrage von APOTHEKE ADHOC teilte die Aufsichtsbehörde mit, dass die Auslieferung des NaP zwar grundsätzlich auch an den zuständigen Arzt erfolgen kann. Allerdings nur in Vertretung des Patienten. Das heißt, dass der Patient dem Arzt eine schriftliche Vollmacht hierfür erteilten müsse. Als „heikel“ bezeichnete Swissmedic außerdem, dass – wie bei Preisig – „eine Person im Ablauf eines Falls von Sterbehilfe mehrere Rollen innehat“. Das sieht auch die Staatsanwaltschaft kritisch.
Indes soll Preisig, die noch diese Woche eine Patientin in den Tod begleiten soll, das Präparat schweizweit nirgends mehr erhalten. Keine der wenigen Apotheken, die NaP anbieten, gibt es an Preisig ab. „Es haben wohl alle Angst, ins Verfahren hineingezogen zu werden“, vermutet der Kantonsapotheker.
Noch Anfang des Jahres soll Preisig laut Baseler Zeitung NaP bei derselben Zürcher Apotheke wie die anderen Sterbehilfeorganisationen Exit und Dignitas bezogen haben, und zwar mit schriftlichen Vollmachten der Patienten. Seit die Staatsanwaltschaft die Apotheke aber vor Kurzem per Brief über das Verfahren informiert habe, verweigere auch diese die Herausgabe an Preisig. Zwingen kann man nach Angaben des Kantonsapothekers aber niemanden, da für die Apotheken die Beschaffung und Abgabe von NaP freiwillig sei. Bis das Verfahren abgeschlossen ist und Rechtsklarheit herrscht, dürfte es seiner Einschätzung nach für Preisig schwierig werden, das Medikament zu bekommen.
„Die in der Schweiz erlaubte Freitodbegleitung wird mir von den Behörden verunmöglicht“, kritisierte die Hausärztin, die sich nun sogar zu Verschwörungstheorien hinreißen lässt. In der Basellandschaftlichen Zeitung äußerste Preisig die Vermutung, dass die Staatsanwaltschaft des großen Aufwands überdrüssig sei, den sie ihr bereite. Denn diese müsse wie Polizei und Gerichtsmedizin nach jeder Sterbebegleitung nach Liestal kommen und abklären, ob alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Deshalb glaubt Preisig, die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren mit dem Ziel angestrebt, dass sie kein NaP mehr bekomme.
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