Schweiz

St. Gallen: Apotheker mit Impf-Lizenz APOTHEKE ADHOC, 25.10.2016 14:19 Uhr

Berlin - 

In mehreren Kantonen in der Schweiz können Apotheker impfen. Ab November gehört auch St. Gallen dazu: Kunden können sich in der Offizin vor Grippe und FSME schützen lassen. Der Service kostet etwas mehr als beim Arzt.

Im Kanton St. Gallen haben Apotheker zusammen mit den Ärzten eine gemeinsame Vereinbarung darüber getroffen, dass in den Apotheken zwei Impfungen vorgenommen werden dürfen: die Grippe-Impfung und die Impfung gegen Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME), die durch Zeckenbisse entstehen kann. Diese Änderung im Einvernehmen von Apotheker- und Ärzteschaft wurde dann bei der Kantonsregierung beantragt.

Apotheker dürfen nur Personen impfen, die mindestens 16 Jahre alt und gesund sind. Zugleich müssen die Kunden vor der Injektion einen Fragebogen mit persönlichen Daten ausfüllen und über Risiken informiert werden. Die Impfung muss zudem in einem vom Verkaufsraum abgetrennten Zimmer durchgeführt werden. Anschließend muss sie vom Apotheker im Impfpass vermerkt werden.

St. Gallen ist der elfte Kanton, in dem das Impfen in der Apotheke möglich ist. Impfen beim Arzt ist günstiger als in der Apotheke; es kostet zwischen 20 und 30 Franken. Die Apotheker können den Preis selbst festlegen. Sie werden laut Yvonne Geiger, Präsidentin des Apothekerverbands St. Gallen-Appenzell, vermutlich um die 40 Franken verlangen. „Die Kosten setzen sich aus zwei Tarifen zusammen: dem Vornehmen der Injektion und dem Impfstoff selbst.“

Apotheken können den Impfstoff frei wählen. Geiger verwendet in ihrer Bruggen-Apotheke einen Influenza-Tetraimpfstoff für etwa 23 Franken und berechnet für die Impfung um die 20 Franken. Die Apothekerin sieht Vorteile für die Bevölkerung: Das Impfen in der Apotheke sei schneller und bei längeren Öffnungszeiten möglich. Selbstzahler könnten sich zu jeder Zeit auch spontan ohne Termin in der Apotheke impfen lassen. Zudem könnten die Apotheken ihren Beitrag zur Gesundheit steigern, so Geiger. Apotheker und Ärzte erhoffen sich durch die Änderung ein höhere Impfrate bezüglich der Grippeschutzimpfung.

15 von 55 Apotheken in St. Gallen haben sich für die Dienstleistung bereits qualifiziert. Nur Apotheker, die eine entsprechende Weiterbildung absolviert haben, dürfen impfen. Die Lizenz heißt „Fähigkeitszeugnis FPH Impfen und Blutentnahme“. Zwei Apotheker sind noch in der Weiterbildung; bis sie fertig sind, können sie bereits Impfberatungen anbieten.

Die Weiterbildung besteht aus drei Ausbildungsmodulen. Das erste Modul – Impfungen allgemein – besteht aus acht Lektionen und setzt eine bestandene Eintrittsprüfung voraus. Es besteht aus einem Präsenztag, einem E-Learning-Tag und einer Endprüfung. Das zweite Modul ist der Spritzkurs, Apotheker müssen sich zweieinhalb Tage in Vorlektüre, praktischem Teil und Abschlussprüfung beweisen. Das dritte Modul ist der Lebensretterkurs, auch er bedarf einer Abschlussprüfung.

Um die Impferlaubnis aufrechtzuerhalten, müssen Spritz- und Lebensretterkurs alle drei beziehungsweise alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Die Kosten liegen bei 2100 Franken für Mitglieder des Apothekerverbands PharmaSuisse oder 3000 Franken für Nicht-Mitglieder. Die Impflizenz soll ab 2017 Inhalt des Pharmaziestudiums sein.

Basis für die Impferlaubnis ist eine Gesetzesänderung auf Bundesebene bezüglich des Medizinalberufegesetzes. Seit Frühjahr sollen Apotheken explizit in die Grundversorgung und Prophylaxe der Bevölkerung einbezogen werden. Impfen ist als Prävention genau benannt und bildet den Grundstein. Die kantonalen Gesetze müssen dann angepasst werden. Die Schweiz ist in 26 Kantone aufgeteilt und hat somit 26 verschiedene Gesundheitsgesetze.

Derzeit ist das Impfen außer in St. Gallen noch in den Kantonen Freiburg, Neuenburg, Solothurn, Zürich, Graubünden, Schwyz, Thurgau, Schaffhausen, Basel-Land, Jura und Genf möglich. Im Tessin dürfen Apotheker nur auf Arztrezept impfen. Zusätzlich wurden in Bern, Waadt und Wallis Pilotprojekte zur Grippe-Impfung in Apotheken gestartet.

Apotheker im Kanton Zürich dürfen zudem auch die Folgeimpfungen gegen Hepatitis A und B verabreichen. In den Kantonen Neuenburg und Solothurn gehört auch die Masern-Impfung zu den Leistungen der Apotheker. In St. Gallen hatten die Apotheker auf die Freigabe gehofft, denn bei den zweijährigen Kindern liegt die Durchimpfungsrate mit 88 Prozent unter dem nationalen Durchschnitt von 93 Prozent.