Anstatt zum Arzt kurz in die Apotheke: Dies ist im Kanton Zug ab sofort bei einigen Impfungen möglich. Mit der Neuerung zieht Zug einem Großteil der Kantone nach. Die entsprechende Änderung der Gesundheitsverordnung ist vergangenen Samstag in Kraft getreten. Die Apotheker müssen dazu eine Bewilligung beantragen.
Ab sofort dürfen Apotheker im Kanton Zug gegen saisonale Grippe und gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) impfen. Zudem können sie die Folgeimpfungen gegen Hepatitis A und/oder B verabreichen. Das teilt die Zuger Gesundheitsdirektion mit. Der Regierungsrat habe eine entsprechende Änderung der Gesundheitsverordnung genehmigt, die nun in Kraft getreten ist.
Das Impfen in der Apotheke ohne ärztliches Rezept soll einen zusätzlichen und niederschwelligen Zugang zur Prophylaxe bieten. Apotheker im Kanton können nun bei der Gesundheitsdirektion eine Bewilligung beantragen, um gesunde Personen über 16 Jahren zu impfen. Um eine Bewilligung zu erlangen, müssen die Apotheker eine von der Gesundheitsdirektion anerkannte Impfausbildung absolvieren.
„Für gewisse Impfungen bedarf es weiterhin eines ärztlichen Know-hows“, wie der Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister die Einschränkungen des künftigen Impfangebots von Apotheken der Luzerner Zeitung erklärte. „So ist der Entscheid, welche medizinische Maßnahme bei einem Krankheitsbild angezeigt ist, nicht immer ganz einfach. Auch sind Komplikationen bei Lebendimpfstoffen nicht ausgeschlossen.“
Angestoßen wurde das Einführen der neuen Regelung von den Apothekern. „Wir sind höchst erfreut, dass das nun geklappt hat“, wird der Präsident des Vereins Zuger Apotheken, Martin Affentranger, in der Luzerner Zeitung zitiert. Das Ziel sei, jene zu erreichen, die nicht zum Arzt gehen. „Beim Impfschutz ist es wichtig, dass man eine Herdenimmunität erreicht, also dass möglichst viele geimpft sind.“
In den Apotheken des Kantons Zug wird das Angebot nach Affentrangers Einschätzungen in Zukunft fast überall Einzug finden. „Einige Apotheken müssen ihre Räume noch anpassen – die meisten sind aber parat. Wir wussten schon seit einiger Zeit, dass dies kommen könnte, und hatten so auch genug Zeit, uns vorzubereiten“, so Affentranger.
Verschiedene Kantone haben seit 2015 das Impfen in der Apotheke ohne ärztliches Rezept, aber mit klaren Auflagen ermöglicht. Seit Mai 2017 ist es beispielsweise in Luzern erlaubt, seit November 2016 in St. Gallen. Der erste Kanton, der seine Regelungen entsprechend änderte, war Zürich. „Wir hatten das Anliegen schon länger auf dem Radar“, sagt Zuger Gesundheitsdirektor Pfister. „Doch wir wollten zuerst die Erfahrungen anderer Kantone abwarten.“ Das Ziel es gewesen, vor dem Start der Grippesaison 2017 die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.
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