Schweiz

Rx ohne Rezept vom Apotheker

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Berlin -

In der Schweiz dürfen Apotheker künftig verschreibungspflichtige Arzneimittel auch ohne Rezept an Patienten abgeben. Dafür hat sich nun auch der Ständerat ausgesprochen. Bereits im April hatte sich der Nationalrat entsprechend geäußert. Bei weiteren Änderungen des Heilmittelgesetzes (HMG) gibt es allerdings noch Unstimmigkeiten zwischen den beiden Räten.

Einig sind sich die beiden Kammern über die Voraussetzungen, die Apotheker erfüllen müssen, um Rx-Arzneimittel abgeben zu dürfen: Demnach müssen sie vorher persönlich Kontakt mit dem Patienten gehabt haben – ein Schutz vor dem Versandhandel – und dürfen nur bestimmte Medikamente abgeben. Der Bundesrat soll eine entsprechende Liste aufstellen. Die Ärzte hatten sich gegen diese Freigabe vehement gewehrt.

Allerdings müssen auch die Apotheker Einschränkungen hinnehmen: Drogerien sollen künftig alle nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel verkaufen dürfen. Einige Medikamente sollen sogar in Supermärkten erhältlich sein.

Differenzen gibt es bei der Frage, ob Patienten auf ein Rezept verzichten können – wenn der Arzt beispielsweise das Präparat selbst abgibt. Der Nationalrat hatte sich dafür ausgesprochen, dass Ärzte weiterhin Rezepte ausstellen müssen. Damit sollte die Wahlfreiheit der Patienten gestärkt werden. Der Ständerat hat die Bestimmung allerdings – dem Willen der Ärzte gemäß – aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Grundsätzlich soll zwar ein Rezept ausgestellt werden, Patienten sollen aber darauf verzichten können. Das ist besonders in den Kantonen relevant, in denen Ärzte selbst dispensieren dürfen.

Umstritten ist auch, welche Regelungen für Versandapotheken gelten sollen. Bislang dürfen auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nur versendet werden, wenn ein Rezept vorliegt. Der Nationalrat wollte die Regelung ausweiten und festlegen, dass die Verordnung bereits vor der Bestellung vorliegen muss. Auf diese Weise sollte die Praxis unterbunden werden, dass Versandapotheken das Rezept selber besorgen. Der Ständerat sprach sich gegen eine Änderung aus.

National- und Ständerat müssen sich außerdem darauf verständigen, welche Vorteile Apotheker und Ärzte von der Industrie oder dem Großhandel entgegennehmen dürfen. Der Nationalrat will geringfügige, sozial übliche Vorteile, Unterstützungsbeiträge für Forschung und Weiterbildung sowie handelsübliche Abgeltungen bei Bestellungen und Lieferungen erlaubt bleiben sollen.

Der Ständerat will, dass solche Regelungen nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten. Falls die Rabatte ganz oder teilweise den Krankenkassen zugute kommen oder der Verbesserung der Therapiequalität dienen, soll es Ausnahmen geben.

In der Schweiz prüfen im parlamentarischen Verfahren der National- und der Ständerat Gesetzentwürfe. Weichen die Entscheide – wie im aktuellen Fall – voneinander ab, folgt das „Differenzbereinigungsverfahren“, in dem der Entwurf in beiden Kammern abwechselnd beraten wird. Kommt es nach drei Beratungen zu keiner Einigung, tritt die Einigungskommission zusammen, die aus Mitgliedern beider Kammern besteht. Wird deren Vorschlag von National- und Ständerat angenommen, kommt es zu einer zeitgleichen Schlussabstimmung in beiden Kammern.

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