Schweiz

Zur Rose: Urteil betrifft nur 35 Ärzte

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Berlin -

Das Schweizer Bundesgericht hat gestern entschieden, dass das Geschäftsmodell der Ärzte-AG Zur Rose nicht zulässig ist. Zur Rose kritisiert die Entscheidung, gibt sich ansonsten aber unbeeindruckt: Das Urteil betreffe 35 Ärzte. Die Richter hatten die Zusammenarbeit zwischen der Versandapotheke und Ärzten ohne Dispensierrecht sowie Zahlungen an die Mediziner kritisiert.

In den Kantonen Winterthur und Zürich sei die Selbstdispensation seit 2012 erlaubt, betont Zur Rose. Allein in diesen beiden Städten hätten Ende des vergangenen Jahres 777 Arztpraxen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht – ein großer Teil davon Kunden von Zur Rose. Im Kanton Zürich nutzen demnach 350 Ärzte zusätzlich den Medikamentenversand von Zur Rose.

Ein Teil der Praxen verzichte auf die Abgabe von Arzneimitteln in der eigenen Praxis und verfüge folglich nicht über eine Bewilligung zur Selbstdispensation. Mit dem Urteil habe das Bundesgericht entschieden, dass es mit den kantonalen Einschränkungen für die Selbstdispensation in Zürich nicht vereinbar sei, wenn die Ärzte für bestimmte Leistungen entschädigt würden.

Die Frage nach der Rechtmäßigkeit von Entschädigungszahlungen an die Ärzte wurde Zur Rose zufolge aber „nicht abschließend geklärt“. Sie sei Gegenstand eines anderen Verfahrens am Bundesverwaltungsgericht. „Wir bedauern, dass mit dem Bundesgerichtsentscheid die fortschrittlichen Akteure im Gesundheitswesen betroffen sind“, so Zur Rose-Chef Walter Oberhänsli.

Das Bundesgericht hatte kritisiert, dass Ärzte ohne eigene Praxisapotheke Arzneimittel abgeben. Die Entschädigungszahlungen der Versandapotheke stellten zudem einen Verstoß gegen das Schweizer Heilmittelgesetz dar. Darin ist geregelt, dass Personen, die Arzneimittel verschreiben, dafür keine geldwerten Vorteile erhalten dürfen.

In der Schweiz können Ärzte mit Zur Rose doppelt verdienen: Einerseits können sie als Aktionäre von den Umsätzen der Versandapotheke profitieren. Andererseits erhalten sie 40 Schweizer Franken (rund 33 Euro) für jeden Neukunden, zwölf Franken jährlich für einen Dossiercheck und einen Franken pro Rezeptzeile für die sogenannte Interaktionskontrolle.

Zur Rose wurde 1993 als Ärztegrossistin gegründet und betätigt sich seit 2001 auch als Versandapotheke für Privatkunden. Der Sitz der Gruppe befindet sich in Frauenfeld, von wo der Schweizer Markt bedient wird. In Deutschland und Österreich ist die Versandapotheke über ihre Tochtergesellschaften DocMorris in Heerlen und Zur Rose Pharma in Halle vertreten. Im vergangenen Jahr erwirtschaftete die Gruppe einen Umsatz von 911 Millionen Franken.

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