Im Jahr wählen in der Schweiz mehr als 1000 Menschen den Freitod. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat daher einen Aktionsplan zur Suizidprävention erarbeitet. Darin werden Maßnahmen beschrieben, die auch für Apotheker von Bedeutung sind: Es steht zur Debatte, ob bestimmte OTC-Medikamente rezeptpflichtig werden sollten.
Zu den mehr als 1000 Suizidtoten pro Jahr kommen weitere 10.000 Behandlungen nach Selbstmordversuchen. Der Aktionsplan des BAG will diese Fälle verhindern. Zum einen sollen Schweizer über suizidgefährdete Gruppen informiert und Hilfsangebote für Betroffene ausgeweitet werden. Zum anderen soll der Suizid selbst erschwert werden. Vergiftungen mit Arzneimitteln sind bei Frauen der am häufigsten gewählte Weg, um sich das Leben zu nehmen. Daher heißt es im Bericht des BAG: „Verschreibungspraxis, Rezeptpflicht, Verpackungsgrößen sowie die Verkaufs- und Beratungspraxis haben Einfluss auf die Anzahl der Suizide.“
Das BAG schlägt vor, bestimmte OTC-Arzneimittel rezeptpflichtig zu machen. Bereits verschreibungspflichtige Medikamente könnten zudem einer strengeren Kategorie zugeordnet werden. Welche Präparate neu klassifiziert werden sollen, geht aus dem Aktionsplan nicht hervor. Allerdings werden Schmerzmittel und Psychopharmaka als Medikamente genannt, die oft bei Suizidversuchen verwendet werden. Als konkretes Beispiel wird Paracetamol angeführt, das derzeit rezeptfrei erhältlich ist. Das BAG will vor den Rx-Switches prüfen, welche negativen gesundheitlichen Folgen ein erschwerter Zugang zu den Medikamenten haben könnte.
Die Schweizer Apotheker stehen den geplanten Änderungen offen gegenüber. „Wenn eine Verschärfung der Zugangsregeln Sinn macht, wehren wir uns nicht dagegen“, sagt Dr. Marcel Mesnil, Generalsekretär des Apothekerverbands Pharmasuisse. „Aber es muss sich um gezielte, verhältnismäßige Maßnahmen handeln, und ihre Wirkung muss wissenschaftlich evaluiert werden.“
Mesnil sagt, dass Apotheker schon jetzt die Möglichkeit hätten, Medikamente in kleineren Portionen abgeben, um Suizide zu verhindern. „Darauf können wir bei gefährdeten Personen noch stärker achten.“ Auch ein elektronisches Patientendossier könne helfen, Arzneimittelmissbräuche aufzudecken. Beispielsweise zeige es, wenn sich Patienten bei verschiedenen Anbietern eindeckten. Allerdings würden Suizide auch von Menschen verübt, die sich nicht in Behandlung befänden. „Sie bedienen sich bei Medikamenten aus dem Hausschrank, die jemand anderes gekauft hat.“
In diesem Jahr ist in der Schweiz eine Überarbeitung des Heilmittelverordnungspakets IV geplant. Der Aktionsplan sieht auch vor, dass geprüft werden soll, ob die Suizidprävention auch in das Gesetz einfließen kann. Apotheker sollen zudem für die Abgabe von bestimmten Medikamenten sensibilisiert werden. Dazu soll es Weiterbildungen geben. Zudem soll die Rücknahme von Arzneimitteln verstärkt werden.
An einer Konsultationsphase zum Aktionsplan, die bis zum 20. Mai laufen wird, will sich auch Pharmasuisse beteiligen. Im Anschluss an die Konsultation wird der Aktionsplan überarbeitet und dem Bundesrat sowie dem Dialog Nationale Gesundheitspolitik Ende 2016 zur Verabschiedung vorgelegt. Ab 2017 sollen die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden.
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