Schweiz

Migros: Aspirin braucht keine Beratung

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Berlin -

In der sonst so ordentlichen Schweiz herrschen im Pharmamarkt teilweise

befremdliche Zustände: Einerseits dürfen Medikamente von Ärzte abgegeben

und OTC-Präparate in Drogerien verkauft werden, andererseits sind

beispielsweise Halspastillen wie Fisherman's Friend als Arzneimittel

registriert. Mit einer Änderung des Heilmittelgesetzes soll etwas

Ordnung in das System gebracht werden; die Interessenverbände sehen die

Novellierung als Riesenchance. Um die Patientensicherheit geht es in der Debatte weniger.

Im Prinzip soll mit dem neuen Gesetz die Klassifizierung der Arzneimittel überarbeitet werden – und damit die Vorschriften, über welche Kanäle bestimmte Produkte vertrieben werden dürfen. Weil jede Partei ihre eigenen Vorstellungen hat, tritt das Gesetzesvorhaben seit Jahren auf der Stelle.

Derzeit sind Medikamente in in fünf verschiedenen Kategorien eingeteilt: Präparate der Klasse A dürfen nur auf Rezept abgegeben werden, Medikamente der Gruppe B können Bestandteil von Wiederholungsverordnungen sein. Bei Produkten der Liste C darf die Abgabe nur nach Fachberatung durch medizinisch geschultes Personal erfolgen, bei Produkten der Gruppe D genügt die Beratung durch Fachpersonal in Apotheken oder Drogerien. Arzneimittel der Gruppe E sind komplett frei verkäuflich.

Die Apotheker wollen so viele Produkte wie möglich in der Offizin halten oder sogar Umsätze zurückholen. Doch die Novellierung des seit 2002 geltenden Gesetzes birgt viele Gefahren. 2009 etwa sah es so aus, als würde das Dispensierrecht für Ärzte abgeschafft. Im Gegenzug sollte jedoch die Liste C aufgelöst und die Präparate damit in die Drogerie entlassen werden. Diese haben bereits einen Anteil von rund einem Viertel am gesamten OTC-Markt.

Zwar sind die Politiker seitdem keinen Schritt weitergekommen. Doch immer wieder bringen Interessengruppen ihre Forderungen ins Spiel. In der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) etwa fordern die Apotheker heute, rezeptpflichtige Medikamente häufiger als bislang ohne Rezept abgeben zu dürfen. Heißt: Mehr Produkte der Liste A sollen überführt werden in Liste B. Die Ärzte lehnen das ab.

Im selben Beitrag gibt die Supermarktkette Migros Einblick in ihre Denkweise: Die Liste E müsse entschlackt werden, heißt es. Das überrascht, dürfen die Großmärkte frei verkäufliche Präparate doch längst anbieten. Als Arzneimittel sind die Produkte jedoch für den Reimport tabu.

Würden die Produkte als Lebensmittel registriert, könnte Migros endlich Druck auf die Preise machen: „Uns geht es um Artikel, die keine Beratung brauchen, wie Fisherman's Friend, Aspirin oder Wärmepflaster“, sagt ein Migros-Sprecher. „Für die Beratung fehlt uns die Kompetenz.“

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