In Basel und Bern haben zwei „Hanfapotheken“ eröffnet. In den Geschäften werden Kosmetika und Lebensmittel mit Cannabis angeboten. Medizinalhanf wird nicht vertrieben, denn echte Apotheken sind es nicht – noch nicht.
Die Läden wurden am 30. September und 4. Oktober in Bern beziehungsweise Basel eröffnet. Die Hanfapotheken werden von der Schweizer Firma Swiss Cannabis geführt, die sich auf Genetik, Anbau und Wirkstoffgewinnung spezialisiert hat.
Um richtige Apotheken handelt es sich nicht, sondern um Shops für Hanf-Produkte. In den Hanfapotheken arbeiten zwar für die Produkte geschulte Mitarbeiter, aber kein pharmazeutisches Personal. Dafür sind die Räume im Stil einer modernen Offizin eingerichtet.
Die Produkte im Angebot der Hanfapotheken reichen von Kosmetika über Lebensmittel zu Rohstoffen auf Hanfbasis, darunter auch zum Rauchen geeignete Hanfblüten. Das Sortiment ist nach Angaben der Geschäftsführer von Swiss Cannabis, Yilmaz Simsir und Volkan Kaymaz, in der Schweiz legal.
Denn alle Produkte enthalten weniger als 1 Prozent des psychoaktiven Wirkstoffs THC. Stattdessen setzen Simsir und Kaymaz auf Cannabidiol (CBD). Der Stoff habe keine berauschende Wirkung und sei in der Schweiz nicht verboten. Das Sortiment kann zudem online bestellt werden und wird ins Ausland geliefert. Die Firma übernimmt keine Haftung, dass die Produkte im Land des Kunden legal sind.
Die Bezeichnung „Hanfapotheke“ soll die Absicht widerspiegeln, künftig eine lizensierte und auf Heilpflanzen spezialisierte Apotheke zu eröffnen. Um den Begriff „Apotheke“ verwenden zu dürfen, ist in der Schweiz eine Bewilligung notwendig. „Wir haben den Namen von unserem Anwalt prüfen lassen“, so die Geschäftsführer. Bisher wurde der Name vom Gesundheitsdepartment nicht genehmigt. „Wenn nötig, würden wir den Namen auch anpassen.“
Die Geschäftsführer wollen mit ihrem Konzept der Hanfapotheken mit bestehenden Apotheken kooperieren. Derzeit liefen über den pharmazeutischen Berater von Swiss Cannabis, Apotheker Dr. Samuel Büechi, die ersten Gespräche mit Inhabern. Büechi arbeitet in der Entwicklung und Zulassung von Phytopharmaka für Phytocon. „In der Schweiz ist erst ein Cannabis-Präparat zugelassen – und dies nur für die Indikation ‚mittelschwerer bis schwerer Spastik aufgrund von Multipler Sklerose‘“, sagt Büechi.
In Studien sei Cannabis darüber hinaus gegen Übelkeit, Erbrechen, zur Beruhigung und zur Appetitanregung angewandt worden. Um Cannabis für diese Indikationen als Dronabinol oder als Tinktur erwerben zu dürfen, ist ein Rezept und die Ausnahmebewilligung vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) nötig. In Deutschland gibt es bislang eine ähnliche Regelung über das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), jedoch ist ein Gesetz geplant, dass Medizinalhanf erstattungsfähig machen soll.
In der Schweiz wird Cannabis als Arzneimittel bislang nur in der Bahnhof-Apotheke von Dr. Manfred Fankhauser in Langau abgegeben. Grundsätzlich kann jede Apotheke beim BAG eine Ausnahmebewilligung für den Stoff beantragen. Der bürokratische Aufwand ist jedoch hoch, da jede Pflanze, Sorte und Menge genehmigt werden muss. Zudem seien die Beratungen zu Cannabis sehr zeitaufwendig.
In Pilotprojekten planen mehrere Schweizer Städte, darunter Basel, Bern, Genf und Zürich, die kontrollierte Abgabe von Cannabis in Pilotprojekten zu testen. In Bern werden Apotheken als Verkaufspunkte diskutiert – der städtische Apothekerverein zeigte sich aufgeschlossen. Bisher hat keine Stadt beim BAG einen konkreten Projektentwurf eingereicht.
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