Schweiz

Bern will Apotheker-Impfung testen

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Berlin -

Impfung in der Apotheke: Das Modell macht in der Schweiz die Runde. Im Kanton Bern sollen Apotheker im Rahmen eines Pilotprojekts bereits ab diesem Herbst Impfungen gegen die saisonale Grippe durchführen dürfen – und zwar ohne ärztliches Rezept. Damit würde Bern zu den Vorreitern in der Schweiz gehören.

Der Vorstoß in Bern kam von Vertretern der konservativen Schweizer Volkspartei (SVP) und der Grünliberalen Partei Schweiz (GLP). Sie forderten den siebenköpfigen Regierungsrat auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dahingehend zu ändern, dass speziell ausgebildete Apotheker gesunde Erwachsene ohne Arztrezept impfen dürfen. Auf diesem Weg sollen zusätzliche Personen für eine Impfung angesprochen und die Durchimpfungsraten gesteigert werden. Gleichzeitig sollen die Hausärzte entlastet werden.

Der Regierungsrat begrüßt den Vorstoß. In seiner Antwort teilte er mit, man beabsichtige die Durchführung eines Pilotprojekts. Voraussetzung für die Teilnahme soll sein, dass die Apotheker über den Fähigkeitsausweis „FPH Impfen und Blutentnahme“ verfügen, den sie nach einer fünftägigen Ausbildung inklusive Reanimatonskurs erhalten. Schweizweit haben inzwischen rund 270 Apotheker diese Bescheinigung, die sie zum Impfen qualifiziert. Im Kanton Bern sind es 30 Apotheker. Insgesamt gibt es in der Schweiz mehr als 1300 Apotheken.

Das Pilotprojekt soll sich zunächst auf die Impfung gegen die saisonale Grippe im kommenden Winter beschränken. Die Apotheker sollen Personen ab 16 Jahren impfen dürfen, die weder akute Erkrankungen noch chronische Krankheiten haben. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, müssen die Apotheker mit einem strukturierten Fragebogen klären und dokumentieren.

Über den Vorschlag stimmt Anfang September der Große Rat ab, das Parlament des Kantons. Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt und aus anderen Kantonen sollen die Grundlage für eine Anpassung der Gesundheitsverordnung sein. In den Kantonen Solothurn, Neuenburg, Basel-Landschaft und Tessin dürfen spezialisierte Apotheker bereits heute impfen – allerdings nur nach ärztlicher Verordnung.

Der Kanton Zürich will einen Schritt weitergehen: Von September an sollen Apotheker ohne Rezept Grippe- und FSME-Impfungen sowie Hepatitis-Folgeimpfungen durchführen dürfen. In Zürich brauchen sie dafür allerdings neben dem Fahigkeitsausweis, den rund 50 Apotheker besitzen, auch die Genehmigung des Kantons. Nachdem Impfgegner beim Verwaltungsgericht Zürich Beschwerde gegen die neue Regelung eingelegt hatten, werden keine neuen Bewilligungen ausgestellt.

Im Kanton Zürich ist die Regelung Teil eines Kompromisses, denn seit 2012 dürfen Ärzte in den Städten Winterthur und Zürich selbst dispensieren. Den Apotheken machten Einnahmenverluste zu schaffen. Die Ärztegesellschaft unterstützte das Vorhaben daher grundsätzlich. Man habe eine liberale Lösung bei der Medikamentenabgabe gefunden, nun müsse man diese auch beim Impfen anstreben, so der AGZ-Präsident und CVP-Kantonsrat Josef Widler im März.

Am weitesten ist die Westschweiz: Denn im Kanton Freiburg können Apotheker bereits seit Juli Grippeimpfungen gesunden Personen ab 16 Jahren durchführen. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Apotheker entsprechend ausgebildet haben und wissen, was im Notfall zu tun ist. In der Apotheke muss es einen akustisch und optisch abgetrennten Raum für die Impfung geben, außerdem müssen die Hygienevorgaben beachtet werden. Schließlich muss die Apotheke eine spezielle Haftpflichtversicherung abgeschlossen und sich beim Kantonsapotheker angemeldet haben.

Für eine Impfung berechnen die Apotheker rund 40 Franken, umgerechnet 37 Euro. Darin enthalten ist der Impfstoff und die Impfung selbst. Einen Fähigkeitsausweis besitzen derzeit 13 Apotheker aus dem Kanton Freiburg. Das kantonale Amt für Gesundheit führt eine Liste mit den Apotheken und Personen, denen das Durchführen von Impfungen tatsächlich gestattet ist. Noch ist die Liste allerdings leer, Stand Mitte August.

Aus Sicht von Dr. Christian Repond, dem Präsident des Freiburger Apothekerverbands, liegt das aber nicht an Problemen, sondern hat vor allem administrative Gründe: Der Kanton Freiburg muss zunächst Bestätigungen verschicken – doch von Anfang Juli bis Ende August sind Ferien. Und auch für die Apotheker bestehe kein Zeitdruck, da nur Grippeimpfungen von der Freigabe betroffen seien und diese erst später im Herbst durchgeführt würden.

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