Schweiz

Impfen: Apotheker müssen sich beweisen Julia Pradel, 14.09.2015 15:03 Uhr

Berlin - 

Die Impfung in der Apotheke ist in der Schweiz auf dem Vormarsch: Auch in Bern dürfen Apotheker in der kommenden Saison gegen Grippe impfen – ohne ärztliche Verordnung. Nach Freiburg und Zürich ist Bern bereits der dritte Kanton, der die OTC-Impfung in den Apotheken zulässt.

Bern ist dabei vergleichsweise vorsichtig: Geplant ist zunächst ein Pilotprojekt für die Grippesaison 2015/2016. Der Vorstoß kam von Vertretern der konservativen Schweizer Volkspartei (SVP) und der Grünliberalen Partei Schweiz (GLP). Sie forderten, dass speziell ausgebildete Apotheker gesunde Erwachsene ohne Arztrezept impfen dürfen. Auf diesem Weg sollen zusätzliche Personen für eine Impfung angesprochen und die Durchimpfungsraten gesteigert werden. Gleichzeitig sollen die Hausärzte entlastet werden.

Der Große Rat des Kantons hat dem Vorstoß heute mit großer Mehrheit zugestimmt. Voraussetzung für die Teilnahme soll sein, dass die Apotheker über den Fähigkeitsausweis (FPH) „Impfen und Blutentnahme“ verfügen, den sie nach einer fünftägigen Ausbildung inklusive Reanimationskurs erhalten. Im Kanton Bern besitzen 30 Apotheker diese Qualifikation.

Das Pilotprojekt soll sich zunächst auf die Impfung gegen die saisonale Grippe im kommenden Winter beschränken. Die Apotheker sollen Personen ab 16 Jahren impfen dürfen, die weder akute Erkrankungen noch chronische Krankheiten haben. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, müssen die Apotheker mit einem strukturierten Fragebogen klären und dokumentieren. Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt und aus anderen Kantonen sollen die Grundlage für eine Anpassung der Gesundheitsverordnung sein.

Im Kanton Freiburg können Apotheker bereits seit Juli Grippeimpfungen bei gesunden Personen ab 16 Jahren durchführen. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Apotheker entsprechend ausgebildet haben und wissen, was im Notfall zu tun ist. In der Apotheke muss es einen akustisch und optisch abgetrennten Raum für die Impfung geben, außerdem müssen die Hygienevorgaben beachtet werden. Schließlich muss die Apotheke eine spezielle Haftpflichtversicherung abgeschlossen und sich beim Kantonsapotheker angemeldet haben.

Für eine Impfung berechnen die Apotheker rund 40 Franken, umgerechnet 37 Euro. Darin enthalten ist der Impfstoff und die Impfung selbst. Einen Fähigkeitsausweis besitzen derzeit 13 Apotheker aus dem Kanton Freiburg. Das kantonale Amt für Gesundheit führt eine Liste mit den Apotheken und Personen, denen das Durchführen von Impfungen tatsächlich gestattet ist. Ende August standen drei Apotheker auf dieser Liste.

Aus Sicht von Dr. Christian Repond, dem Präsident des Freiburger Apothekerverbands, liegt das aber nicht an Problemen, sondern hat vor allem administrative Gründe: Der Kanton Freiburg muss zunächst Bestätigungen verschicken – doch von Anfang Juli bis Ende August waren Ferien. Und auch für die Apotheker bestehe kein Zeitdruck, da nur Grippeimpfungen von der Freigabe betroffen seien und diese erst später im Herbst durchgeführt würden.

Zürich geht noch weiter. Dort dürfen gesunde Personen ab 16 Jahren gegen Grippe und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) geimpft werden. Zugelassen sind außerdem Hepatitis-Folgeimpfungen, wenn die erste Impfung durch einen Arzt erfolgt ist. Das hat der Regierungsrat in der vergangenen Woche erlaubt – rückwirkend zum 1. September.

Die Änderung des Gesetzes hatte der Regierungsrat bereits Ende Mai beschlossen. Impfgegner hatten allerdings eine Beschwerde eingereicht. Das Verwaltungsgericht hat Ende August entschieden, dass der Beschwerdeführer nicht legitimiert ist. Damit war die Beschwerde als haltlos erachtet worden und der Weg für die OTC-Impfung war frei.

Schon in der Vergangenheit durften die Apotheker in Zürich impfen, allerdings bislang nur mit einer ärztlichen Verordnung. Als Impfen mit „angezogener Handbremse“ hatte das der Apothekerverband des Kantons kritisiert. Knapp 50 Apotheker in Zürich verfügen bereits über den entsprechenden FPH. Die Bewilligung zum Impfen erhalten die Apotheker von der kantonalen Heilmittelkontrolle. Bislang sind 14 Anträge eingegangen.

Ähnlich wie Zürich will auch der Kanton Graubünden die Impfungen in Apotheken regeln. Die Bündner Regierung will Medienberichten zufolge das Gesundheitsgesetz entsprechend anpassen. In vier Kantonen können Apotheker zwar schon impfen, allerdings nur nach einer Verordnung der Impfung durch den Arzt: Basel-Landschaft, Solothurn, Neuenburg und Tessin. Schweizweit haben sich rund 270 Apotheker für das Impfen qualifiziert. Insgesamt gibt es in der Schweiz mehr als 1300 Apotheken.