Schweiz

Volksabstimmung zu Praxisapotheken

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Berlin -

Bislang sind Praxisapotheken im Schweizer Kanton Aargau verboten. Die Mediziner wollen aber schon seit Jahren selbst dispensieren und hatten daher eine Volksbefragung durchführen lassen, auf die die Apotheker ebenfalls mit einer Abstimmung antworteten. Weil die Kantonsregierung keinen der beiden Anträge favorisieren will, soll das Volk letztmalig über die ärztliche Selbstdispensation entscheiden.

In der Schweiz dürfen es die Kantone selbst entscheiden, ob sie Praxisapotheken zulassen. Im Kanton Aargau darf der Arzt nur Medikamente abgeben, wenn durch eine Apotheke keine rasche Versorgung gewährleistet werden kann.

In ihrer Initiative „Ja zur ärztlichen Medikamentenabgabe“ argumentierten die Ärzte mit der Apothekenzahl: Die etwa 110 Apotheken des Kantons reichten nicht aus, um die Versorgung in abgelegenen Gebieten zu sichern. Die Mediziner konnten knapp 8000 Unterschriften sammeln – die Regierung des Kantons musste sich daher zu dem Antrag äußern.

Mit der Gegeninitiative „Ja zum Miteinander statt Gegeneinander“ wollten die Pharmazeuten eine bessere Zusammenarbeit der Heilberufler etablieren. Die Abgabe von Arzneimitteln müsse aber Kompetenz des Apothekers bleiben, weil bei den Medizinern ein Interessenkonflikt drohe. Die Apotheker sammelten sogar 48.000 Unterschriften – die Kantonsregierung musste sich auch mit diesem Antrag beschäftigen.

In ihrer Prüfung der beiden Anträge gab die Regierung keinem der beiden Vorschläge Recht. In der Abwägung der Vor- und Nachteile hätten sich „heterogene Verhältnisse“ ergeben, heißt es in einer Mitteilung. „Letztlich ist nicht um die Feststellung herum zu kommen, dass keines der dargestellten Modelle den Ansprüchen an eine mit Blick auf die unterschiedlichen Interessenlagen ausgewogene und in Bezug auf eine zukunftsweisende integrierende Lösung zu genügen vermag“, so die Regierung.

Letztlich konzentrierten sich beide Anträge zu sehr auf den Abgabeort von Medikamenten. Angesichts der fortschreitenden Integration und Vernetzung im Gesundheitswesen müsse aber auch die Frage des Medikamentenmanagements berücksichtigt werden.

Um den seit Jahren andauernden Streit zwischen Medizinern und Apothekern zu beenden, will die Regierung nun eine letzte Volksabstimmung durchführen lassen. Der genaue Text wird noch erarbeitet, am 22. September werden die Bürger des Kantons Aargau an die Urne gebeten.

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