Schweiz

Zur Rose: Drogisten zeigen Kantonsapotheker an Benjamin Rohrer, 27.03.2013 09:30 Uhr

Streit mit Drogisten: Die Versandapotheke Zur Rose wird in ihrem Heimatland von Drogisten verklagt. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

In der Schweiz dürfen OTC-Präparate nur auf Rezept verschickt werden. Zur Rose lässt daher die Kunden im Internet einen Fragebogen ausfüllen, ein Arzt stellt dann im Nachhinein eine Verordnung aus. Nicht nur die Apotheker, sondern auch die Drogisten ärgern sich darüber: Der Drogistenverband hat den zuständigen Kantonsapotheker angezeigt, weil der das Konzept nicht verbietet. Die Behörden haben die Beschwerde abgewiesen – weil der Versandhandel sogar sicherer sei als die Abgabe in Drogerien und Apotheken.

Die von Ärzten kontrollierte Versandapotheke bietet den OTC-Versand seit 2011 an. Die Patienten müssen Gesundheitsfragen beantworten; von Zur Rose beauftragte Ärzte stellen dann die entsprechenden Rezepte aus. Der Patient sieht sein Rezept aber nie, denn dieses wird direkt an die Versandapotheke weitergeleitet.

Der Apothekerverband Pharmasuisse hatte schon damals das zuständige Gesundheitsdepartment des Kantons Thurgau um eine Stellungnahme gebeten. Aus Sicht der Apotheker reichen die Fragen nicht aus, um ein Rezept auszustellen. Schließlich könnten die Kunden auch falsche Angaben machen. Seitdem ist wenig passiert: Das Angebot gibt es nach wie vor.

Auch die Drogisten fühlen sich von Zur Rose angegriffen: Schließlich dürfen die meisten OTC-Medikamente in der Schweiz auch in Drogerien verkauft werden. Deren Verband hat sich daher an den für Zur Rose zuständigen Kantonsapotheker gewendet und moniert, dass das Geschäftsmodell gegen das Gesetz verstoße. Laut Verbandschef Martin Bangerter gab der Kantonsapotheker aber an, dass er jedes Rezept von Zur Rose persönlich prüfe und dass die Abgabe in Ordnung sei.

Der Drogistenverband zeigte den Kantonsapotheker daher beim Departement für Finanzen und Soziales an: Dieser sei seiner Aufsichtsfunktion nicht korrekt nachgekommen. Schließlich habe sich erst kürzlich eine Dame beschwert, die im Internet Johanniskraut bestellt hatte und gleichzeitig die Anti-Baby-Pille einnehme.

Die Behörde akzeptierte die Klage des Verbandes aber nicht. Einem Bericht des Tagesanzeigers zufolge soll dazu eine Stellungnahme vorliegen, in der die Abgabe über Zur Rose ausdrücklich gelobt werde: Im Gegensatz zu Drogerien und Apotheken würden OTC-Präparate dort nicht anonym und ohne detaillierte Kundenberatung verkauft, heißt es in dem Bericht.

„Zu behaupten, der Versandhandel sei sicherer als die Abgabe vor Ort, zeugt entweder von bewusster Ignoranz oder peinlicher Unkenntnis der Sache“, so die Reaktion von Bangerter. Nach wie vor sei das Vorgehen seines Verbandes gerechtfertigt: „Das 'Blindrezept' dient einzig dazu, den Versandhandel zu legitimieren. Ein Fragebogen kann höchstens als Vorabklärung dienen und ersetzt in keinem Fall die Abklärungen und Informationen durch einen Arzt, Drogisten oder Apotheker im persönlichen Kontakt.“

Sollte dieser Vorstoß nicht glücken, hat Banterer noch ein zweites Eisen im Feuer. Der Verbandschef hat Zur Rose als Privatperson verklagt, weil sie ihm auf Nachfrage sein Rezept nicht zeigen wollten, erklärt der Verbandschef.

„Obwohl das Datenschutzgesetz dies vorsieht, verweigert zur Rose den Bestellern die Herausgabe der jeweiligen Rezepte. Damit bleiben die verantwortlichen Ärzte im Dunkeln. Auch dieses Recht muss vor Gericht zuerst erkämpft werden“, so Bangerter.

Laut Bangerter ist es aber nicht einfach, erfolgreich gegen Zur Rose zu streiten. „Im Kanton Thurgau werden kritische Entscheidungen in Sachen zur Rose zurückhaltend angegangen. Das Unternehmen ist mit seinen rund 350 Arbeitsplätzen schließlich ein wichtiger Arbeitgeber in der Region.“