Aus Hanfapotheke wird eine Hanftheke APOTHEKE ADHOC, 04.01.2017 14:42 Uhr
Erst vor wenigen Monaten öffneten die Hanfapotheken in Bern und Basel ihre Türen. Bereits im Dezember mussten die Betreiber jedoch auf Anordnung der Apothekerämter der beiden Kantone den Namen ändern und das „apo“ aus dem Namen streichen.
Nach Auffassung der Aufsichtsbehörden dürfen sich die Hanfläden nicht Apotheke nennen. Um den Begriff „Apotheke“ verwenden zu dürfen, ist in der Schweiz eine Bewilligung notwendig. Diese haben die Betreiber jedoch nicht beantragt. Kurz nach der Eröffnung im September hätten Vertreter des Kantonsapothekeramts mit einem Lebensmittelkontrolleur dem Laden in Bern einen Besuch abgestattet, berichtete Yilmaz Simsir, Co-Geschäftsführer der Hanftheke, einer Schweizer Tageszeitung. Der Amtsvertreter sei zum Schluss gekommen, dass das Unternehmen die Bedingungen nicht erfüllt, um sich Apotheke nennen zu dürfen.
In einem Brief sei den Geschäftsführern danach eine 10-Tages-Frist gesetzt worden, um den Firmennamen zu ändern. Sie haben sich für den Namen Hanftheke entschieden. Weitere Konsequenzen hat die unrechtmäßige Namensbezeichnung laut Simsir nicht gehabt. Auch in Basel intervenierte die Kantonsapothekerin Esther Ammann. In der Folge mussten die Betreiber den Firmennamen anpassen.
Ursprünglich sollte die Bezeichnung „Hanfapotheke“ die Absicht widerspiegeln, künftig eine lizensierte und auf Heilpflanzen spezialisierte Apotheke zu eröffnen. Das Ziel, sich bald rechtmäßig Hanfapotheke nennen zu können, verfolgen die Betreiber weiterhin. Um die Zulassungsbedingungen erfüllen zu können, müssten für beide Filialen Apotheker gefunden werden, die den Betrieb leiten. Bisher arbeiten in den Hanfläden zwar für die Produkte geschulte Mitarbeiter, aber kein pharmazeutisches Personal. Derzeit sollen über den pharmazeutischen Berater von Swiss Cannabis, Apotheker Dr. Samuel Büechi, die ersten Gespräche mit Schweizer Apothekern laufen.
Die Produkte im Angebot der Hanftheken reichen von Kosmetika über Lebensmittel zu Rohstoffen auf Hanfbasis, darunter auch zum Rauchen geeignete Hanfblüten. Das Sortiment ist nach Angaben der Geschäftsführer Yilmaz Simsir und Volkan Kaymaz in der Schweiz legal. Denn alle Produkte enthielten weniger als 1 Prozent des psychoaktiven Wirkstoffs THC. Stattdessen setzen die Betreiber auf Cannabidiol (CBD). Der Stoff habe keine berauschende Wirkung und sei in der Schweiz erlaubt. Das Sortiment kann zudem online bestellt werden und wird ins Ausland geliefert. Die Firma übernimmt keine Haftung, dass die Produkte im Land des Kunden legal sind.
Die Betreiber der Hanfläden stehen außerdem der Teilnahme an einer Studie aufgeschlossen gegenüber: Die Universität Bern möchte gemeinsam mit der Stadtverwaltung in naher Zukunft die legale Abgabe von Cannabis in Apotheken testen.
Das Projekt sieht vor, dass Berner Apotheken Cannabis legal an Teilnehmer der Studie abgeben. Dazu wird die Stadt Bern in 18 Studienbezirke aufgeteilt. In jedem Bezirk sollen eine bis drei Apotheken an dem Projekt als Cannabis-Abgabestellen teilnehmen. Um zu evaluieren, unter welchen Bedingungen Cannabiskonsumierende sich an einer mehrjährigen Studie zum regulierten Cannabis-Verkauf in Apotheken beteiligen würden, starteten die Universitäten Basel, Bern, Genf und Zürich Ende vor Kurzem eine Online-Befragung. Nach Angaben des Instituts für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern haben sich bereits am ersten Tag mehr als Tausend Menschen an der Befragung beteiligt.