Schweiz

Terrorismus: Apotheker sollen Verdächtige melden APOTHEKE ADHOC, 06.02.2017 11:50 Uhr

Berlin - 

Bei den jüngsten Anschlägen in Europa haben Terroristen zur Herstellung von Sprengsätzen Substanzen verwendet, die in Produkten wie Reinigungs-, Dünge- oder in Arzneimitteln zu finden sind. Dabei handelt es sich um Chemikalien wie Wasserstoffperoxid, Aceton oder Nitrate, die man auch in der Apotheke kaufen kann. In der Schweiz sollen nun Apotheker helfen, Terroristen zu fassen, indem sie verdächtige Kunden melden.

In den vergangenen Wochen haben Schweizer Pharmazeuten nach Angaben der Schweizer „SonntagsZeitung“ und „Le Matin Dimanche“ einen Brief des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) erhalten. Darin werden sie gebeten, verdächtige Kunden zu melden. Als verdächtig gilt laut Fedpol jemand, der sich beispielsweise nervös verhält, eine ungewöhnlich große Menge einer Chemikalie kaufen will oder keine Auskunft über die geplante Verwendung geben will. Solche Kunden könnten terroristische Motive haben, so die Behörde.

Auf der Liste von Fedpol sind insgesamt 15 frei verkäufliche Chemikalien gelistet. Zu den Substanzen, die für den Bau von Sprengstoffen verwendet werden können, zählen demnach etwa Wasserstoffperoxid, das in Desinfektionsmitteln vorkommt, Natriumperchlorat in Medikamenten oder Nitrate in Düngemitteln.

Die bei Anschlägen verwendeten Explosivstoffe werden vielfach von den Attentätern selbst hergestellt. Die Bauanleitungen seien leicht zugänglich und ohne besondere Fachkenntnisse verständlich. Die Zutaten könnten häufig uneingeschränkt bezogen werden, betont Fedpol.

Apotheker sollen solche Kunden künftig besser identifizieren und telefonisch oder per Mail melden. Allerdings solle das Apothekenpersonal nicht den Helden spielen und sich gefährden, warnt die Behörde. Im Verdachtsfall sollen die Angestellten stattdessen die Überwachungskamera einschalten, sich möglichst viele Details zum Kunden notieren und Dokumente oder Gegenstände aufbewahren, welche der Verdächtige berührt hat. So könnten unter Umständen DNA-Spuren nachweisbar sein.

Derzeit besteht keine gesetzliche Meldepflicht für Apotheker. Der Apothekerverband PharmaSuisse empfiehlt seinen Mitglieder dennoch, freiwillig sowohl die Abgabe von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen als auch die Abgabe des Sicherheitsdatenblatts zu dokumentieren. Der Verband betonte allerdings, dass in Apotheken im Vergleich zu anderen Bezugsquellen keine großen Mengen an Chemikalien verkauft würden.

„Die Apotheker sind bereits sehr gut geschult im Umgang mit Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen und kommen ihrer Sorgfaltspflicht nach“, teilte der Verband auf Nachfrage mit. Mit ihren Kenntnissen seien die Apotheken schon jetzt in der Lage, gewisse Abgaben zu verweigern.

Im Dezember hatte der Bundesrat das Justiz- und Polizeidepartement EJPD damit beauftragt, gesetzliche Grundlagen auszuarbeiten, um den Handel mit den heiklen Substanzen einzuschränken. Da die EU eine entsprechende Verordnung bereits erlassen hat, befürchten die Politiker, dass Kriminelle nun auf die Schweiz ausweichen könnten. Das Gesetz soll bis Ende des Jahres vorgelegt werden.

Der Bundesrat schlägt vor, dass die Regelung umso strenger ist, je höher die Konzentration ist. Geringe Konzentrationen sollen keinen Einschränkungen unterliegen. Bei erhöhter Konzentration soll der Verkauf registriert werden. Bestimmte Angaben wären an die zuständige Behörde weiterzuleiten, etwa die Art der Substanz, die Menge, der Zweck des Kaufs und Angaben zum Käufer. Die Regelungen sollen lediglich für Privatpersonen gelten, Berufsleute wie Landwirte wären nicht betroffen.

Die EU hatte den Verkauf mit den sogenannten Vorläuferstoffen bereits 2014 eingeschränkt. Ein Auslöser war der Bombenanschlag, den der norwegische Massenmörder Anders Breivik 2011 im Regierungsviertel von Oslo verübt hatte. Er verwendete dabei unter anderem Dünger als Vorläuferstoff.