Schweiz

Apotheker übernehmen Arzt-Aufgaben

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Berlin -

In der Schweiz sollen Apotheker in der medizinischen Grundversorgung mehr Kompetenzen bekommen und ärztliche Pflichten übernehmen. Der Nationalrat, eine von zwei Kammern im Schweizer Parlament, hat in zwei Gesetzesentwürfen bewilligt, dass Apotheker bestimmte Rx-Arzneimittel auch ohne ärztliche Verordnung abgeben dürfen. Zudem sollen Pharmaziestudenten künftig auch „Grundkenntnisse über Diagnose und Behandlung häufiger Gesundheitsstörungen und Krankheiten“ erlernen. Der Ständerat muss den Vorschlägen noch zustimmen.

Bereits im Mai entschied der Nationalrat über eine Revision des Heilmittelgesetzes (HMG), dass Apotheker Ärzte entlasten und etwa bei Folge-Rezepten für chronisch Erkrankte verschreibungspflichtige Arzneimittel eigenverantwortlich abgeben sollen.

Die Ärzte kritisierten die geplanten Änderungen: „Der Entscheid, dass gewisse Schmerzmittel, Entzündungshemmer oder andere Medikamente, die keine medizinische Diagnose brauchen, in der Apotheke in Eigenregie abgegeben werden können, ist in unseren Augen gewagt“, so der Hausärzteverband.

„Wie lässt sich angesichts der heutigen Aus- und Weiterbildungen die Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente in der Apotheke ohne ärztliches Rezept vertreten? Und welche Medikamente fallen konkret darunter?“, fragen die Ärzte. Laut Aargauer Zeitung begründeten sie ihre Skepsis damit, dass den Apothekern das medizinische Wissen fehle, um Diagnosen zu stellen. Dem setzte der Nationalrat nun die Änderung des Medizinalberufegesetz (MedBG) entgegen. Damit wird zukünftigen Apothekern Medizinfachwissen verordnet.

„Neben den Apothekern betrifft der Entscheid natürlich die Universitäten, deren Aufgabe es ist, heute und in Zukunft genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen und die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen“, sagt eine Sprecherin vom Apothekerverband Pharmasuisse.

Der Verband begrüßt die gleichzeitige Anpassung der Ausbildung und der Kompetenzen für die Apotheker. So würden die Patientensicherheit und die Qualität im Gesundheitswesen auf hohem Niveau aufrechterhalten. „Als niederschwellige Pforte ins Gesundheitssystem ist für die Krankheitsverhütung bei gesunden Menschen die Offizinapotheke der beste Ort“, so die Sprecherin.

Die Behandlung von leichten und eindeutigen Gesundheitsstörungen und Krankheiten solle nicht mehr die Notfalleinrichtungen der Spitäler und Ambulatorien „verstopfen“. Konsequenterweise werde nun auch die Aus- und Weiterbildung des Offizinapothekerberufs verschärft, so die Sprecherin.

Hintergrund sind der angekündigte Hausarztmangel und die älter werdende Bevölkerung. Die neuen Herausforderungen zeichnen sich laut Pharmasuisse bereits seit einigen Jahren ab und würden entsprechend in Politik, Öffentlichkeit und Fachkreisen diskutiert. Der Verband habe sich deshalb schon in der Vergangenheit dafür eingesetzt, die Ausbildung der Apotheker entsprechend anzupassen.

So bilde etwa die klinische Pharmazie einen wichtigen Schwerpunkt im Pharmaziestudium. Auch in der Weiterbildung gebe es entsprechende Angebote, beispielsweise Kurse, in denen die Apotheker das Impfen und die Entnahme von Blut lernen. „Die Apotheker sind bereit“, so die Sprecherin.

In der Revision des HMG werden laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) außerdem die Bestimmungen zu Rabatten und Boni sowie die Selbstmedikation neu geregelt. Die Klassifizierung der Medikamente soll überarbeitet werden. Die Apotheker sollen einen Teil des OTC-Geschäfts abgeben, bestimmte Präparate sollen dann auch in Drogerien verkauft werden.

Darüberhinaus soll die Transparenz bei der Arzneimittelinformation, die Marktüberwachung und Therapiesicherheit, der Zugang zu Arzneimitteln und die Rahmenbedingungen für die biomedizinische Forschung und Industrie verbessert werden. Dabei soll der Marktzugang für Komplementär- und Phytoarzneimittel erleichtert und eine grössere Vielfalt an kindergerechten Arzneimitteln verfügbar gemacht werden.

Für die Verabschiedung der Revisionen des HMG und des MedBG ist nun die Zustimmung der zweiten Kammer, des Ständerates, notwendig. Bei positivem Entscheid würde das Gesetz voraussichtlich Mitte 2017 in Kraft treten.

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