Patienten in der Schweiz sollen eine elektronische Akte erhalten. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet und an das Parlament verwiesen. Bis zu 60 Millionen Schweizer Franken (48 Millionen Euro) wollen Bund und Kantone als Anschubfinanzierung in den ersten drei Jahren bereit stellen. In der Datenbank können alle nötigen medizinischen Informationen hinterlegt werden. Die Teilnahme soll jedoch weder für Patienten noch für das medizinische Fachpersonal verpflichtend werden.
Der Apothekenverband sieht in der elektronischen Akte einen Vorteil gegenüber Kundenkarten, da die Patienten nicht mehr nur in einer Apotheke Medikamente abholten. Patienten erhielten dadurch erstmals die Möglichkeit, alle an der Behandlung beteiligten Fachleute zu vernetzen, sagte ein Verbandssprecher. Nur unter Einbezug der Apotheker, Ärzte, Krankenhäuser oder externen Pflegediensten könne der Patient ganzheitlich behandelt werden, so der Verband.
Wie genau die Datenbank aussehen soll, ist noch nicht abschließend geklärt. Wahrscheinlich können Apotheken über das Internet die Medikation eintragen, die Diagnose des Arztes sehen, die Therapiegeschichte verfolgen oder sogar die Mediziner kontaktieren.
Die Patienten sollen sich über eine Karte für die Akte identifizieren, sie müssen auch den Heilberuflern den Zugriff erlauben. Entscheiden sich die Patienten für eine Akte, können auch sie die Inhalte selbst einsehen.
In Pilotversuchen werden die Akten bereits zwei Jahren getestet: In Apotheken im Kanton Freiburg proben Pharmazeuten im Rahmen des Entlassmanagements das neue System.
Bei den Ärzten kommt die elektronische Akte offenbar weniger gut an: Gründe sollen unter anderem die Investitionen in neue Geräte sein.
Die Regierung will in diesem Zusammenhang auch Gemeinschaften aus Apotheken, Praxen oder Krankenhäusern fördern. Nur wer in einem solchen Zusammenschluss ist, kann mit Fördermitteln rechnen. Für die IT gibt es allerdings kein Geld.
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