Pilotprojekte zum Genusskonsum

Schweiz: Apotheken mit Cannabis-Abgabe zufrieden

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Berlin -

In der Schweiz sind die Apotheken derzeit in verschiedene Projekte zur legalen Abgabe von Cannabis als Genussmittel eingebunden. Von den derzeit sieben laufenden Pilotprojekten sind die Apotheken in vier zentraler Abgabepunkt. Laut Apothekerverband Pharmasuisse gibt es in diesem Rahmen zwar keine gesonderte Vergütung für die teilnehmenden Apotheken, sie seien aber trotzdem zufrieden mit dem bisherigen Projektverlauf.

Folgende Projekte laufen derzeit mit Beteiligung der Apotheken in der Schweiz:

  • „Cannabis Research“ im Kanton Zürich (hier kann Cannabis in Apotheken und Abgabestellen gekauft werden)
  • „SCRIPT“ in Bern, Biel und Luzern (Abgabe nur in Apotheken)
  • „ZüriCan“ in der Stadt Zürich (Apotheken und Abgabestellen)
  • „WeedCare“ in der Stadt Basel (Abgabe nur in Apotheken)

Jedes Projekt hat dabei sein eigenes, vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) bewilligtes Abgabeprozedere. So gibt es in Zürich beispielsweise eine Karte, mit der sich Teilnehmende in einer der möglichen Apotheken anmelden – ein Wechsel der Apotheke ist nicht möglich. Im Regelfall weisen sich die Konsument:innen mit ihrem Ausweis aus und werden dann separat zum Beispiel im Beratungsraum bedient. „Maximal können 10 Gramm THC pro Monat bezogen werden“, heißt es vom Verband.

Kund:innen bezahlen ihr Cannabis selbst. Im Hintergrund wird die Abgabe elektronisch dokumentiert, um Statistiken und Auswertungen durch die Studienleitungen möglich zu machen. Die an den Projekten teilnehmenden Apotheken müssen entsprechend geschultes Personal für die Cannabis-Abgabe vorweisen.

Kein „Cannabis-Honorar“ für teilnehmende Apotheken

Separat entlohnt wird die Studienteilnahme für die Apotheken nicht: „Eine spezielle Zusatztaxe ist nicht vorgesehen“, so der Verband. Für die Studie in Zürich sei sogar explizit keine medizinische Beratung gewünscht. Dafür sollte das Personal Wissen über die verschiedenen Produkte haben und hier die Teilnehmenden individuell beraten können. Die Beratung solle sich „auf die Wahl des Cannabis-Produktes und die Konsumationsart beschränken, eine risikoarme Variante sollte aber empfohlen werden“, heißt es. So seien beispielsweise Vaporisatoren den klassischen Joints vorzuziehen, da damit die zytotoxischen und kanzerogenen Rauchbestandteile vermieden würden.

Dieses Projekt mit dem Zusatztitel „Cannabis mit Verantwortung“ untersucht die „Auswirkungen des Bezugs ausgewählter Cannabisprodukte aus kontrolliertem Anbau unter regulierten Bedingungen auf den Konsum und die Gesundheit der Teilnehmenden“. Bei den Produkten der Stadtzürcher Cannabis-Studie sei zudem der beiden Hauptwirkstoffe THC und CBD genau definiert und deklariert. Das Cannabis muss aus biologischem Anbau stammen und zertifiziert sein und hat damit andere und weniger strenge Anforderungen als medizinisches Cannabis.

„Exzellente“ Ware

Das bisherige Resümee des Verbandes: „Es liegen nur wenige vorläufige Resultate vor. Die von uns konsultierten Apotheken zeigten sich mit dem Ablauf zufrieden. Der Grossteil der Konsument:innen scheint auch zufrieden zu sein.“ Besonders die Qualität des in den Pilotprojekten verwendeten Cannabis würde immer wieder als „exzellent“ hervorgehoben.

Im Mai 2021 ist eine Änderung des schweizerischen Betäubungsmittelsgesetzes in Kraft getreten, die derartige Pilotprojekte zur Cannabis-Abgabe zu nicht medizinischen Zwecken, also zu „Genusszwecken“ ermöglicht. Die Studien sollen eine Grundlage für weitere gesetzliche Regelungen liefern. In Deutschland sind die Apotheken beim aktuellen Schritt der Cannabis-Freigabe noch außen vor, könnten aber gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

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