In der Schweiz sollen Apotheker helfen, die staatliche Corona-App effektiver zu machen: Am Mittwoch beschloss der Bundesrat – das Pendant zur deutschen Bundesregierung – eine dahingehende Änderung der Verordnung über das Proximity-Tracing-System für das Coronavirus Sars-CoV-2. Bisher durften nur Ärzte diese Codes vergeben.
Wie hierzulande versucht auch die Schweizer Regierung, die Ausbreitung von Sars-CoV-2 mithilfer einer digitalen Contact-Tracing-Anwendung zu verlangsamen: der App „SwissCovid“. App-User mit einem positiven Testresultat erhalten einen sogenannten Covidcode, den sie in die App eingeben müssen, die dann eine anonyme Mitteilung an alle Nutzer aussendet, die einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt waren. So sollen Infektionsketten unterbrochen werden.
Bisher durften allerdings nur kantonsärztliche Dienste sowie die behandelnden Ärzte diese Codes generieren. Um die zu entlasten und damit die Codes so schnell wie möglich zu den positiv getesteten Nutzern der App gelangen, erhalten neu weitere Personengruppen Zugriff auf das Codeverwaltungssystem zur Erstellung von Covidcodes. „Die Änderungen sollen primär dazu beitragen, die Abläufe bei der Vergabe der Covidcodes zu beschleunigen, so das nur wenig Zeit zwischen dem Erhalt des positiven Testergebnisses und der Warnung der anderen Nutzerinnen und Nutzer der SwissCovid App vergeht“, so der Bundesrat.
Die Covidcode-Generierung ist nun gemäß der angepassten Verordnung zusätzlich durch Apotheken, Laboratorien, Mitarbeiter der Infoline und Testzentren möglich. „Weil die Laboratorien am frühesten über das positive Testergebnis Bescheid wissen, kann die Generierung von Covidcodes durch die Laboratorien einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung des Prozesses und damit zur Steigerung der Wirksamkeit der SwissCovid-App leisten“, so die Schweizer Regierung. Die Mitarbeiter von Testzentren führen die Tests durch und teilen bei Nutzung von Schnelltests der betroffenen Person das positive Resultat mit. Dabei können sie dieser Person nun einen Covidcode direkt mitgeben. Dasselbe gilt für Mitarbeiter für Apotheken, die ebenfalls Schnelltests durchführen. Eine weitere Entlastung der kantonsärztlichen Dienste soll dadurch geschaffen werden, dass Mitarbeitende der Infoline einen Zugriff auf das Codeverwaltungssystem haben.
Um die einfachere und schnellere Generierung der Covidcodes zu gewährleisten, können diese nun automatisch generiert und an die positiv getesteten Nutzerinnen und Nutzer der SwissCovid App herausgegeben werden. Diese automatisierte Auslösung der Generierung ist grundsätzlich allen Gesundheitseinrichtungen und deren Fachpersonal, die Zugriff auf das Codeverwaltungssystem haben, möglich. Um eine maschinelle Generierung von Covidcodes zu ermöglichen, braucht es eine Schnittstelle zwischen dem Codeverwaltungssystem und dem System der jeweiligen Gesundheitseinrichtung.
Dass Apotheken nach positiven Coronatests nun solche Codes vergeben dürfen, ist möglich, weil sie in der Schweiz schon seit Monaten Nasen- und Rachenabstriche für PCR-Tests durchführen dürfen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hatte der Durchführung unter bestimmten Voraussetzungen zugestimmt. Der Apothekerverband des Kantons Zürich hat entschieden, dass nur Apotheken am Projekt teilnehmen dürfen, die auch impfen. Die Zürcher Gesundheitsdirektion erteilte vorerst vier Pilotapotheken die Genehmigung.
Bisher entnehmen die Apotheker nur Proben, die zur PCR-Analyse in ein Labor eingeschickt werden. Die Entnahme darf nicht an einem beliebigen Platz in der Offizin stattfinden: Die Auflage sieht vor, dass der Nasen-Rachen-Abstrich an einem wenig frequentierten Ort durchgeführt wird. Der normale Handverkauf soll durch die Testungen nicht gestört werden. Für die meisten Apotheken kommt also der Beratungsraum infrage. Viele Schweizer Apotheken verfügen über mehrere Räume, die, getrennt vom Verkaufsraum, für verschiedene Gesundheitschecks oder Analysen genutzt werden.
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