Sänk ju – Englischprüfung für EU-Apotheker APOTHEKE ADHOC, 15.09.2016 12:03 Uhr
Wollen Apotheker oder PTA aus anderen europäischen Ländern in Großbritannien arbeiten, müssen sie künftig ihre Sprachkenntnisse prüfen lassen. Diese Regelung wurde vom General Pharmaceutical Council (GPhC) als Berufsaufsicht kürzlich beschlossen. Bislang war es dem GPhC nur erlaubt, die Sprachkenntnisse von Apothekern zu testen, die nicht aus Europa kommen.
Die Eignungsprüfung sei eine reine Vorsichtsmaßnahme. Apotheker sollen laut Berufsaufsicht so gut wie möglich mit Kunden und Apothekenmitarbeitern kommunizieren können. Nur so werde die Sicherheit der Patienten gewährleistet. Der für die Arbeitserlaubnis verantwortliche Beamte kann den Antrag ablehnen, wenn der Apotheker den Nachweis guter Englischkenntnisse nicht erbringen kann.
Zur Einordnung des Sprachlevels hat das GPhC Kriterien aufgestellt: So wird das Lese- und Schreibverständnis sowie das praxisorientierte Zuhören und Sprechen geprüft. Der Nachweis der Sprachkompetenz darf nicht älter als zwei Jahre vor dem Zeitpunkt der Antragstellung sein. Apotheker müssen sich eigenständig und sicher ausdrücken können.
Können Apotheker ihre Sprachkenntnisse bereits im Antrag nachweisen, wird es keine weitere Prüfung auf Seiten der Berufsaufsicht geben. Ist das nicht der Fall, sind die Sprachkenntnisse also nicht zufriedenstellend, müssen sie zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden. Sollte der Registrar trotz nachgereichter Qualifikationen immer noch skeptisch sein, müssen Apotheker und PTA die akademische Version des international anerkannten IELTS-Tests bestehen. Sie haben dafür nur eine Chance und müssen mindestens sieben Punkte erreichen, was dem wissenschaftlichen Sprachniveau C2 entspricht.
IELTS ist das Kürzel für „International English Language Testing System“. Es gehört zu den am weitesten verbreiteten Tests zum Nachweis englischer Sprachkenntnisse. Anders als bei TOEFL-Test wird beim IELTS britisches und amerikanisches Englisch abgefragt. Hierzulande kann die Prüfung in 14 verschiedenen Städten absolviert werden. Sie kostet rund 200 Euro. Apothekenangestellte können sich auf der Website des British Council bewerben.
„Mit diesen wichtigen Veränderungen vergewissern wir uns, den Patienten und der Öffentlichkeit, dass Apotheker und PTA in Großbritannien nur tätig sein können, die effektiv die Englische Sprache sprechen. Ich möchte betonen, dass der Arbeitgeber auch weiterhin dafür verantwortlich ist, die Sprachkenntnisse jedes Pharmazeuten, den er einstellen will, zu prüfen“, sagte GPhC-Vorstandsvorsitzender Duncan Rudkin.
Die Zulassungsänderungen basieren auf der Health Care and Associated Professions Order (Knowledge of English Order) vom März 2015. Sie ermöglicht die strengeren Sprachkontrollen durch die Berufsaufsicht der Apotheker. Die Regelungen werden voraussichtlich Ende November in Kraft treten.