Rente mit 68 für Apotheker Benjamin Rohrer, 16.11.2012 15:00 Uhr
Italiens Apothekeninhaber müssen künftig drei Jahre länger arbeiten, um eine Rente zu bekommen: Das Versorgungswerk hat das Rentenalter von 65 auf 68 erhöht. Wegen der zunehmend alternden Gesellschaft müsse man die Finanzierbarkeit des eigenen Rentensystems sichern, so die Begründung. Erst im Januar hatte die italienische Regierung zudem eine Zwangsrente für Apothekeninhaber beschlossen.
Das Rentensystem der italienischen Apotheker ist ähnlich organisiert wie das deutsche: Das Versorgungswerk darf eigenständig die Höhe der Renten und das Eintrittsalter bestimmen. Allerdings gelten die Regeln nur für Apothekeninhaber. Für Angestellte gelten die von der Regierung festgelegten Regulierungen.
Das neue Eintrittsalter gilt ab dem kommenden Jahr. Im Vergleich zu Arbeitnehmern geht es den Apothekern damit aber noch gut: Mit einem der zahlreichen Spargesetze hat die Regierung kürzlich das Rentenalter insgesamt angehoben. Je nach Geburtsjahr wurde das Eintrittsalter um bis zu drei Jahre angehoben, ganz junge Arbeitnehmer haben erst mit 70 einen Anspruch auf Rente.
Länger arbeiten dürfen Apothekenleiter dann übrigens auch nicht: Nach dem Willen der Regierung sollen Inhaber ab 2015 mit 68 Jahren nicht mehr ihre Apotheke leiten dürfen: Um die Arbeitslosigkeit unter Jungakademikern zu senken, sollten diese Inhaber sich eine neue Leitung suchen.
Nach heftigen Protesten und Warnstreiks der Pharmazeuten hatte die Regierung die Regelung abgeschwächt: Die Zwangsrente sollte urpsürnglich ab 2013 und ab 65 Jahren gelten. Um die Arzneimittelversorgung auf dem Land zu sichern, sollen die Besitzer kleinerer und Landapotheken von der Pflicht ausgenommen werden.