Frankreich

Regierung will weniger Apotheken

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Berlin -

Das französische Parlament diskutiert derzeit über Änderungen im Apothekenmarkt: Neben der von den Pharmazeuten seit Jahren geforderten Umstellung des Vergütungssystems sollen auch die Bedarfsplanung verschärft und das Großhandelshonorar neu ausgestaltet werden. Die Maßnahmen sollen als Teil eines Sparpaketes für das gesetzliche Krankenversicherungssystem zu Beginn des neuen Jahres in Kraft treten.

 

Im neuen Gesetz werden neue Aufgaben für den Apotheker in der Primärversorgung festgelegt, für die der Pharmazeut Extra-Honorare bekommt. Die Höhe der Honorare und die genaue Ausgestaltung der Dienstleistungen sollen die Apotheker bis Ende 2012 mit dem Gesundheitsfonds aushandeln.

Frankreichs Gesundheitsminister Xavier Bertrand hatte schon im Vorfeld angekündigt, dass mit dem neuen Honorarsystem die Apothekendichte nicht ansteigen dürfe. Laut dem Gesetzentwurf dürfen Filialapotheken nur dann eröffnet werden, wenn sie mindestens 4500 Einwohner versorgen. Bislang liegt die Quote bei 3500 Bürgern pro Betriebsstätte. Auch die Niederlassungsbeschränkungen für Hauptapotheken sollen verschärft werden: Erst zwölf Jahre, nachdem in einem Planungsbezirk eine Apotheke eröffnet hat, darf sich der nächste Pharmazeut niederlassen. Derzeit liegt die Frist bei fünf Jahren.

Die Marge der Großhändler soll künftig auf 6 Prozent festgelegt werden. Dabei gelten eine Untergenze von 0,33 Euro sowie eine Obergrenze von 30 Euro pro abgegebener Packung. Geplant ist zudem eine Erhöhung der ermäßigten Mehrwertsteuer auf nicht erstattungsfähige Arzneimittel von derzeit 5,5 Prozent auf 7 Prozent.

 

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