Botox-Anwendung

Redefreiheit bei Off-Label-Gebrauch

, Uhr

Der amerikanische Botox-Hersteller Allergan hat eine Klage gegen die US-Arzneimittelbehörde FDA eingereicht. Das Unternehmen sieht sich durch die Vorgabe der Behörde, Ärzte nicht über den Off-Label-Gebrauch von Arzneimitteln informieren zu dürfen, in seiner Redefreiheit eingeschränkt. Es geht insbesondere um die Anwendung von Botox (Botulinumtoxin ) bei Spastiken.

Mit der Klage will Allergan eine Grundsatzentscheidung zur aktiven Information von Ärzten über die Anwendung von Arzneimitteln bei nicht zugelassenen Indikationen herbeiführen. Zwar dürfen Mediziner eigens über Off-Label Behandlungen entscheiden. Arzneimittelherstellern ist es allerdings untersagt, dafür bei den Ärzten zu „werben“.

Erst im vergangenen Monat hatte die Behörde Allergan und andere Botulinumtoxin-Hersteller aufgefordert, Risiko-Management-Pläne aufzustellen, um Ärzte über die unerwünschten Wirkungen von Botulinumtoxin aufzuklären. Das betrifft auch die Risiken beim Off-Label-Use. Allergan will sich allerdings auf der sicheren Seite wissen, wenn es um Informationen zu Dosierungsempfehlungen und Kriterien zur Auswahl von Patienten geht.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte