Fremdbesitzverbot

Polen: Apothekenketten verboten

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Berlin -

Der polnische Apothekenmarkt ist extrem unreguliert. Das soll sich jetzt ändern. Am Sonntag trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die der Branche ein neues Gesicht geben soll. Wer eine neue Apotheke eröffnen will, muss Fremd- und Mehrbesitzverbot sowie weitere Einschränkungen beachten.

Laut Statistiken gehören 35 Prozent der etwa 15.000 Apotheken in Polen zu einer Kette mit mehr als fünf Filialen. Am Gesamtumsatz haben die rund 330 Apothekenketten im Land sogar einen Anteil von 51 Prozent. Die vier größten Ketten sind Dbam o Zdrowie mit 600 Filialen (PGF/Pelion), Dr. Max mit 360 Filialen (Penta) sowie Farmacol mit 200 und Grupa Bliska Apteka mit 113 Filialen. Insgesamt gibt es ein Dutzend Ketten mit mehr als 50 Filialen, darunter auch der israelische Einzelhändler SuperPharm.

Der polnische Apothekenmarkt ist intransparent. Oft lässt sich im Einzelnen nicht klarstellen, wer die Inhaber der Apotheken sind. Das ist insbesondere bei Unternehmern aus dem Ausland der Fall. Polnische Medien berichten von zahlreichen Anbietern, die die zulässige Grenze in den Verwaltungsbezirken umgehen und überschreiten. Bisher mussten die Inhaber keine Apotheker sein, doch jetzt wurde das Fremdbesitzverbot eingeführt. „Nach der neuen Regelung kann ein Besitzer entweder selbstständig sein oder die Apotheke als Gesellschaft führen“, sagt Piotr Bohater, Vizepräsident der Niederschlesischen Apothekenkammer. „Er muss aber zwingend die Approbation als Apotheker haben.“

Das neue Gesetz, das am 25. Juni 2017 rechtsverbindlich wurde, beinhaltet die drei wichtigsten Änderungen. „Es gibt keine Übergangszeit. Die neue Regelung betrifft nur neue Apotheken“, stellt Bohater klar. Neben dem Fremdbesitzverbot wird auch das Mehrbesitzverbot eingeführt. Dies diene der gleichmäßigen Verteilung der Apotheken. Die Patienten sollen den gleichen Zugang zur pharmazeutischen Betreuung haben, so Bohater. Durch die neue Regelung wird die Anzahl der Apotheken pro Inhaber auf vier begrenzt. „Die Ketten dürfen nicht größer werden.“ Ohne Novellierung des Apothekengesetzes hätte es in einigen Jahren nur noch drei bis vier Apothekenketten auf den polnischen Markt gegeben, so Bohater.

Die Re-Regulierung sei eine Idee und ein Ziel der Apothekerkammer gewesen. „Wir haben 20 Jahre daran gearbeitet“, sagt der Vizepräsident. Das neue Gesetz wird laut Bohater in der Apothekerschaft kontrovers diskutiert: Apothekeninhaber, die gerne noch mehr Apotheken haben wollten, würden es als Einschränkung empfinden. „Deutschland hat etwa 82 Millionen Einwohner und 20.000 Apotheken. Polen dagegen 15.000 Apotheken und 35 Millionen Einwohnern“, sagt Bohater. „Wir haben keinen Platz für 30.000 Apotheken in Polen.“ Manche angestellten Apotheker würden dagegen in der neuen Verordnung eine Begrenzung der Karrieremöglichkeiten sehen.

Weiterhin sind mit dem neuen Gesetz demographische und geographische Einschränkungen verbunden. Eine neue Apotheke darf nur noch eröffnet werden, wenn die zu versorgende Gemeinde 3000 Einwohner hat und der Abstand zur nächstgelegenen Apotheke mindestens 500 Meter Luftlinie beträgt. „Es gibt aber Ausnahmen“, stellt Bohater klar. Wenn die Gemeinde zum Beispiel nur 2000 Einwohner hat, muss laut Gesetzestext die Luftlinie mindestens 1000 Meter betragen. Auch sei es möglich, dass Einzelgenehmigungen erteilt würden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn es in der Urlaubszeit an der Ostsee nur eine Apotheke gibt bei 100.000 Menschen in der Region.

Als Vorbild für die polnische Regierung dient das ungarische Modell. 2011 hatte die rechtskonservative Regierung in Budapest entschieden, dass Apotheken zu mehr als 50 Prozent approbierten Apothekern gehören müssen und dass jeder Pharmazeut maximal vier Filialen betreiben darf. Den Kettenbetreibern wurde eine Übergangsphase eingeräumt, um die Besitzverhältnisse neu zu ordnen. Diese läuft in diesem Jahr ab. Phoenix hat sich bereits bei der EU-Kommission beschwert.

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