Zyto-Skandal

Pharmahersteller verkauft abgelaufene Krebsmedikamente

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Berlin -

Der mittlerweile insolvente Schweizer Hersteller Alkopharma hat über Jahre hinweg das Ablaufdatum seiner Krebsmedikamente gefälscht. Über 100.000 verfallene Ampullen wurden Patienten in der Schweiz und Frankreich verabreicht.

Die Firma aus Martigny im Kanton Wallis habe die Verfallsdaten systematisch gefälscht, um ihr Zytomedikament länger verkaufen zu können, berichten die Sonntagszeitung und „Le Matin Dimanche“. Eigentlich sei Thiotepa nur 18 Monate haltbar gewesen, zum Teil wurden Chargen auch nach sieben Jahren noch gehandelt. Dabei habe der Hersteller nur eine Verkaufslizenz für Frankreich besessen. „Ein Medikament mit einer Arzneimittelzulassung in Frankreich darf in der Schweiz nicht so verkauft werden“, sagt Olivier Flechtner, leitender Ermittler bei der Heilmittelbehörde Swissmedic, gegenüber dem Tagesanzeiger. „Doch hier wurde genau das gemacht.“

Alkopharma habe etwa gegenüber dem Inselspital Bern versichert, über die nötige Zulassung zu verfügen. Mit dieser sehr seltenen Lüge sei das Unternehmen bei den Krankenhäusern durchgekommen. Sie prüfen, ob ein Zulieferer grundsätzlich eine Betriebsbewilligung für die Schweiz hält. Das sei beim Unternehmen der Fall gewesen. Danach gebe es keine systematische Überprüfung mehr, ob auch ein bestimmtes Medikament im Land zugelassen sei. „Wir kaufen Tausende verschiedene Medikamente für 70 Millionen Franken pro Jahr“, sagte Pascal Bonnabry, Apotheker des Genfer Universitätsspitals der Zeitung. „Prüfungen führen wir nur durch, wenn wir einen Zweifel haben. Wir hatten in 17 Jahren damit noch nie ein Problem.“

Alkopharma setzte 98.820 abgelaufene Flaschen in Frankreich für mehr als 3,2 Millionen Euro und 2119 Flaschen in der Schweiz für 207.500 Franken (175.825 Euro) um. Sie wurden auch den Krebspatienten in den meisten großen Kliniken der Schweiz verabreicht. Das Berner Inselspital habe über 1400 Dosen Thiotepa gekauft, laut Swissmedic die meisten davon abgelaufen. Damit wurden 23 Patienten behandelt, davon 15 Kinder.

Für die Unternehmensführung von Alkopharma sei der Skandal beinahe folgenlos geblieben. Das Schweizerische Kontrollsystem habe dazu beigetragen, folgert das Blatt. In einer Pharmafirma sei in der Regel ein allein zuständiger Mitarbeiter für die Qualität der verkauften Medikamente zuständig. Diese „fachtechnisch verantwortliche Person“ sei aber nicht der Geschäftsführer. Alkopharma habe die Position mit zwei Menschen besetzt, einer von ihnen sei noch jung und unerfahren gewesen. Ein Kantonalgericht in Wallis verurteilte beide 2016 zu Geldstrafen, der Geschäftsführer sei mit der Mindeststrafe für mangelnde Aufsicht davon gekommen. Swissmedic hat die nächste Instanz angerufen, das Verfahren dauert noch an.

Damals gingen die Richter davon aus, dass für die Patienten kein Risiko bestanden hätte. Diese Annahme sieht Swissmedic jetzt widerlegt. Die verfallenen Ampullen seien nur noch abgeschwächt wirksam gewesen. Die damit behandelten Patienten seien einer erheblichen Gefahr für die Gesundheit ausgesetzt gewesen, weil die Ärzte bei der Berechnung der nötigen Dosis von falschen Mengen ausgegangen seien.

Schon 2011 hatte die Behörde dem Unternehmen nach einer Anzeige der französischen Kollegen die Betriebsbewilligung entzogen. Alkopharma ist inzwischen pleite.

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