In der Schweiz bleiben Arzneimittel gegen so genannte Bagatellerkrankungen auch in Zukunft möglicherweise erstattungsfähig. Wie das PharmaJournal berichtet, folgte der Ständerat, die Vertretung der Kantone im Schweizer Parlament, im Dezember einem entsprechenden Antrag der Regierung und widersprach damit einem Entscheid des Nationalrats vom März vergangenen Jahres.
In der großen Kammer des Parlaments hatte die Christlich-demokratische Fraktion bereits 2005 gefordert, dass der Bundesrat die pharmazeutische Spezialitätenliste überarbeiten sollte, um bestimmte Medikamente zur Behandlung von Bagatellerkrankungen und leichten Befindlichkeitsstörungen von der Erstattung durch die Krankenkassen auszuschließen. Auf diese Weise sollte der Anstieg der Prämien gebremst werden.
Da beide Kammern des schweizerischen Parlaments die gleiche Entscheidungsgewalt haben, müssen sie sich nun auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen. In Deutschland waren nicht verschreibungsfähige Arzneimittel bereits 2004 nahezu komplett aus dem Leistungskatalog der Kassen ausgeschlossen worden. Laut Arzneiverordnungsreport waren die Verordnungen dauerhaft um mehr als 60 Prozent eingebrochen. Eine Studie des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH) hatte dagegen ergeben, dass der Ausschluss das Vertrauen der Verbraucher in OTC-Arzneimittel untergräbt. Mit der Ausnahmeliste des Gemeinsamen Bundesausschusses beschäftigte sich 2006 sogar der Europäische Gerichtshof.
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