Bulgarien

Parlament für Apothekenketten

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In Bulgarien zeichnet sich ein Jahr nach der Aufhebung des Fremdbesitzverbots nun auch die Zulassung des unbeschränkten Mehrbesitzes ab. Im April stimmte das Parlament in Sofia in erster Lesung für eine Aufhebung der Beschränkung auf maximal vier Apotheken pro Betreiber. Allerdings wird das Thema voraussichtlich erst nach den Parlamentswahlen am 5. Juli entschieden.

Die bulgarische Apothekerkammer wirft den Politikern vor, sich vom massiven Lobbying einiger Konzerne leiten zu lassen, und warnt vor einem Sterben kleinerer Apotheken. Als Wahlkampfthema dürfte die Deregulierung des mit 5000 Apotheken zwar dichten, aber insgesamt relativ kleinen Marktes allerdings kaum taugen.

Erst im Juli vergangenen Jahres hatte das bulgarische Parlament das Fremdbesitzverbot aufgehoben und den beschränkten Mehrbesitz zugelassen. Anlass war ein Mahnschreiben der EU-Kommission, das bei den Politikern des jungen EU-Mitglieds zu vorauseilendem Gehorsam führte. 94 Abgeordnete votierten für eine Deregulierung, 70 Abgeordnete stimmten dagegen, 19 Parlamentarier enthielten sich.

Das Fremdbesitzverbot war erst im März 2007 eingeführt worden. Bis dahin durften Lizenzen für den Betrieb jeweils einer Apotheke zwar ausschließlich an Pharmazeuten vergeben werden; die tatsächlichen Besitzverhältnisse wurden aber letzten Endes nicht kontrolliert. Durch eine klare gesetzliche Regelung sollte die zunehmende Vertikalisierung des Marktes verhindert werden.

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