Patienten in Tschechien müssen nach einem Beschluss des Abgeordnetenhauses künftig keine Praxisgebühr mehr bezahlen. Auch die Rezeptgebühr von derzeit 30 Kronen (1, 10 Euro) wird ab Januar 2015 nicht mehr erhoben. Erhalten bleibt nur eine Gebühr für den Notdienst von derzeit 90 Kronen.
Für diese Regelung stimmten in der vergangenen Woche 113 von 153 anwesenden Abgeordneten. 31 Parlamentarier votierten dagegen. Das Gesetz muss noch den Senat passieren, dessen Zustimmung als sicher gilt.
Die Zuzahlungen waren Anfang 2008 eingeführt worden. Der damalige Gesundheitsminister Tomas Julinek, Mitglied der liberal-konservativen ODS, erhoffte sich nicht nur Einsparungen von rund 130 Millionen Euro, sondern auch noch einmal soviel an Effizienzreserven zu heben.
Für das kommende Jahr werden dementsprechend Einnahmeausfälle von rund 118 Millionen Euro erwartet. Diese sollen mittels Zahlungen aus der Staatskasse ausgeglichen werden.
Der sozialdemokratische Regierungschef Bohuslav Sobotka löst mit dem Gebührenerlass ein Wahlkampfversprechen ein. Kritik kam aber von Seiten der konservativen Opposition: Die Gelder aus der Staatskasse wären an anderer Stellen besser aufgehoben.
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