Für Arzneimittel gilt in Österreich künftig nur noch ein reduzierter Mehrwertsteuersatz für Arzneimittel. Die Österreichische Volkspartei (ÖVP) konnte die Reform der Umsatzsteuer nicht verhindern: Die Partei scheiterte im Finanzausschuss des Bundesrats mit einem Antrag gegen die Änderung des Umsatzsteuergesetzes.
Allerdings hatte sich die ÖVP offenbar weniger an der Änderung für „normale“ Arzneimittel gestoßen: Durch eine weite Definition des Begriffs „Arzneimittel“ unterlägen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz in Zukunft auch Medikamente für Tiere, sagte ÖVP-Bundesrat und Vizepräsident des Bundesrats Mag. Harald Himmer. „Das betrifft beispielsweise auch Impfungen von Sportpferden.“
Der Vorsitzende der SPÖ-Bundesratsfraktion Albrecht K. Konecny konterte: „Es ist richtig, dass die Medikamente für Tiere mit diesem Beschluss auch eine Absenkung des Mehrwertsteuer-Satzes erfahren. Allerdings sind die Kosten tragbar und ich sehe nicht ein, warum gerade die ÖVP, die immer wieder betont, wie wichtig ihr der Bauernstand sei, die Entlastung dieses als schändlich darstellt“.
Noch schlimmer ist es für die Partei offenbar, dass durch den Gesetzbeschluss nun auch Kunstgegenstände dem ermäßigten Satz von 10 Prozent unterliegen. Dieser „wirtschaftliche Unsinn“ sei aufgrund eines offensichtlichen Irrtums des Gesetzgebers durch einen „Schnellschuss-Abänderungsantrag“ eingeführt worden, so Himmer. „Dieser Gesetzesbeschluss des Nationalrates entspricht in dieser Form offensichtlich nicht dem Willen des Gesetzgebers.“ Warum der Fehler nicht korrigiert werde, sei nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus verstoße die Erweiterung um Kunstgegenstände gegen EU-Richtlinien.
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