Änderungen im Arzneimittelgesetz

Österreich: Zuweisungsverbot und OTC-Abholfächer

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Berlin -

Der Gesundheitsausschuss in Österreich stimmte am Dienstag einstimmig für Regelungen zur Einführung eines Zuweisungsverbotes und der Einrichtung von Abholfächern für Arzneimittel – allerdings mit Einschränkungen.

Gesundheitsminister Johannes Rauch hatte dem Gesundheitsausschuss Änderungen im Apothekengesetz und im Arzneimittelgesetz vorgelegt, die einstimmig angenommen wurden.

Konkret soll ein Zuweisungsverbot für Verschreibungen von Medikamenten festgelegt und die freie Apothekenwahl explizit gesetzlich verankert werden. Während das Zuweisungsverbot schon lange fester Bestandteil des deutschen Apothekengesetzes ist, ist es in Österreich laut Gesundheitsministerium erst mit der Einführung des E-Rezeptes in der Praxis notwendig geworden: Seitdem habe sich gezeigt, dass Vereinbarungen zur Zuweisung von Verschreibungen getroffen beziehungsweise ärztliche Verschreibungen aus wirtschaftlichen Motiven unmittelbar an bestimmte Apotheken übermittelt worden sein. Ein Verstoß gegen die neuen Bestimmungen solle dann eine Verwaltungsübertretung darstellen.

Außerdem soll das Arzneimittelgesetz so angepasst werden, dass öffentliche Apotheken künftig Abholfächer oder Abholstationen für Endverbraucher:innen einrichten können. Die Abholstationen müssen dabei unmittelbar an die jeweilige Apotheke anschließen und es dürfen lediglich rezeptfreie Arzneimittel hinterlegt werden. In Deutschland sind die Abholfächer seit einer Anpassung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) bereits seit einigen Jahren gang und gäbe, auch für Rx-Arzneimittel.

Es stehe aber eine weitere, größere Novellierung an, so Rauch, die Vorlage sei nur ein erster Schritt. Diese betreffen auch die Lieferengpässe, mit denen auch die österreichischen Apotheken zu kämpfen haben: Laut Rauch sind dazu bereits Vorbereitungen für eine Bevorratung von Medikamenten in Arbeit.

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