Österreich

Wettbewerbsbehörde: Apothekenpflicht im Visier

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Berlin -

Die österreichische Wettbewerbsbehörde (BWB) will im kommenden Jahr den Gesundheitssektor auf etwaige Verstöße untersuchen. Auf den Prüfstand kommt auch die Apothekenpflicht für bestimmte OTC-Medikamente.

BWB-Generaldirektor Theodor Thanner und sein Team wollen ab Februar den Gesundheitssektor unter die Lupe nehmen. Das bestätigte eine BWB-Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Dem Wochenmagazin „News“ zufolge hatte Thanner auf einer Veranstaltung in Wien angekündigt, vor allem jene „wettbewerblichen Phänomene“ untersuchen zu wollen, die sonst in der Wirtschaft verpönt und verboten, im Gesundheitssektor aber üblich seien. Dazu gehörten beispielsweise fixe Preise, Gebietsschutz sowie Ausnahmen für bestimmte Bereiche und Monopole.

Dabei werden offenbar auch Apotheken in den Blick der Wettbewerbshüter geraten. Vor allem die Apothekenpflicht für bestimmte OTC-Medikamente solle dabei hinterfragt werden, teilte eine Sprecherin der Wettbewerbsbehörde auf Nachfrage mit. „Ich sehe nicht ein, dass ich vom Originalhersteller produziertes Aspirin nur in ganz bestimmten Geschäften kaufen kann“, wird Thanner vom News-Magazin zitiert.

Der BWB-Chef räumte zwar ein, dass Regulierung in manchen Bereichen wichtig sei, sprach sich aber dabei für „gesunde Rahmenbedingungen“ aus. Aus seiner Sicht führen diese zu „mehr Innovation, niedrigeren Preisen und besseren Behandlungsmethoden“. Die Behörde hat nach Angaben der Sprecherin die „Problemfelder“ analysiert und legt derzeit fest, welche Ziele mit der Untersuchung erreicht werden sollen. Die Prüfung soll voraussichtlich ein Jahr dauern.

Thanner dürfte damit wieder Wasser auf die Mühlen der Drogeriekette dm gießen. dm kämpft in Österreich seit 2008 gegen die Apothekenpflicht. Vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) musste der Konzern zwar eine Niederlage hinnehmen. Doch die Drogeriekette plant bereits einen weiteren Anlauf.

Das Gericht hat nämlich gar nicht in der Sache entscheiden, sondern den Antrag auf Änderung des Arzneimittelgesetzes sowie des Apothekengesetzes aus formalen Gründen abgelehnt. Die Begründung: Nur die angegriffenen Paragrafen aufzuheben, würde das Apothekenmonopol nicht beseitigen. Bei dm empfindet man die Entscheidung nicht als Niederlage: „Unsere Anwälte haben eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen als verfassungswidrig benannt. Der Gerichtshof sieht darüber hinaus aber weitere Normen, die zu prüfen sind. Wir werden unseren Antrag daher in diesem Sinn erweitern und damit den vom VfGH vorgezeichneten Weg einschlagen“, sagte dm-Geschäftsführer Harald Bauer.

Die Ausführungen des Gerichts sind für Bauer sogar „ein erster wichtiger Erfolg“. Aus der Entscheidung sei nämlich auch abzuleiten, dass es den Antrag gegen das Apothekenmonopol „grundsätzlich für prüfenswert“ erachte.

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