Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist in Österreich künftig ausdrücklich verboten. Mit Inkrafttreten des Arzneiwareneinfuhrgesetzes kann die Gesundheitsbehörde illegale Medikamentenlieferungen beschlagnahmen und vernichten. In Österreich zugelassene OTC-Arzneimittel dürfen gemäß der EuGH-Rechtsprechung von Apotheken aus EU-Ländern sowie Island, Norwegen und Liechtenstein (EWR) bezogen werden - allerdings nur bis zu drei Packungen.
Mit dem Gesetz soll laut Regierung die Einfuhr von Arzneimittel effizient überwacht werden. „Insbesondere soll damit auch ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung des hohen Risikos geleistet werden, das mit dem illegalen Bezug von minderwertigen, gefälschten oder gesundheitsschädlichen Arzneimitteln, insbesondere auch im Wege des Internets, verbunden ist“, heißt es in der Begründung des Gesetzes.
Der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln war auch zuvor in Österreich nicht zulässig. Doch mit der gesetzlichen Neuregelung bekommen die Kontrollen der Behörden mehr Durchschlagskraft: Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) kann illegale Arzneimittellieferungen an den Absender zurückschicken oder auf Kosten des Empfängers vernichten.
Die österreichische Apothekerkammer begrüßte das neue Gesetz, weil damit die Kontroll- und Überwachungsbefugnisse ausgeweitet und die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsbehörde und Zollorganen verbessert werde.
„Das österreichische Apothekensystem mit seiner effizienten Arzneimittelkontrolle bis hin zur Abgabe bietet den Konsumenten die größtmögliche Arzneimittelsicherheit. Medikamentenfälschungen haben bei uns keine Chance,“ sagte Kammerpräsident Heinrich Burggasser. Die Fälle von Arzneimittelfälschungen in Österreich bezögen sich ausschließlich auf den unkontrollierten Internethandel von Medikamenten.
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