Österreich

Klingel + Rampe ≠ barrierefrei

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Berlin -

Zum Streit zwischen der Stifts-Apotheke und dem Kloster im österreichischen St. Lambrecht ist ein weiterer Aspekt hinzugekommen: Das Landesverwaltungsgericht Murau sprach der Apotheke im aktuellen baulichen Zustand die Barrierefreiheit ab. Apothekeninhaber Dieter Gall hat daraufhin eine Hinweistafel entfernt, die vom Vermieter, einem Benediktinerkloster, moniert wurde. Der Streit zwischen Apotheke und den Vermietern ist damit aber noch nicht beendet.

Um die gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheit zu gewährleisten, brachte Gall eine kleine Hinweistafel samt Klingel neben dem Eingang der Stifts-Apotheke an. Gehbehinderte Menschen konnten klingeln; daraufhin wurde ihnen eine Rampe aufgebaut. Die Bezirkshauptmannschaft Murau hatte diese Lösung jedoch abgelehnt: Damit sei die verlangte Barrierefreiheit nicht erfüllt.

Dagegen hatte Gall beim Verwaltungsgericht Berufung eingelegt. Das Gericht schloss sich allerdings der Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft an; die Apotheke sei nicht barrierefrei. Das Hinweisschild und die Klingel, an dem sich das Stift gestört habe, seien demnach unnötig, sagt Gall. Er hat beides abmontiert.

Beim Bezirksgericht Murau ist weiterhin eine Klage zu Schild und Klingel anhängig. Denn das Stift will die Apotheke nicht mehr als Mieter in den Räumlichkeiten haben. Ende 2015 kündigte das Kloster den Mietvertrag mit der Apotheke. Gall akzeptierte das nicht, da die Vermieter im Vertrag explizit auf ein Kündigungsrecht verzichteten – außer aus wichtigen Gründen. Die Tafel, die an der Klosterwand angebracht war, soll vor dem Bezirksgericht nun als „wichtiger Kündigungsgrund“ dargestellt werden, erklärt Gall.

Verena Mitchell, Richterin am Bezirksgericht Murau, verschaffte sich daher im Juni am Ort des Geschehens selbst einen Eindruck von der Situation. Ihre Entscheidung, ob Schild und Klingel tatsächlich einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen, steht noch aus. Das Stift wies darauf hin, dass die Tafel ohnehin nie der Kündigungsgrund gewesen sei, sondern die „vielen Vorkommnisse in den Jahren davor“, berichtet die Kleine Zeitung.

Schon seit etwa fünf Jahren liegt das Stift mit Gall im Clinch. Dabei geht es aus Sicht des Apothekers um Kleinigkeiten: Abgesehen vom Schild und der Klingel störte sich das Kloster etwa am Apotheken-A und am Lieferverkehr.

Nach der Kündigung hatten die Vermieter Gall im Januar die Monatsmiete zurück überwiesen. Weitere Maßnahmen, wie etwa eine Räumungsklage, habe das Kloster aber immer noch nicht angestrengt, berichtet der Inhaber. Er hinterlegt die Miete derzeit monatlich bei einem Gericht.

Da die Apotheke nun als nicht barrierefrei eingestuft wurde, hat Gall eine Architektin beauftragt: Sie werde sich die Apotheke ansehen und einschätzen, was baulich möglich sei. Problematisch sei, dass schon die Zufahrt zur Offizin eigentlich zu steil für Rollstuhlfahrer sei. Gall benötigt für ein Umbauvorhaben grünes Licht von verschiedenen Seiten: „Neben den Vermietern muss die Denkmalschutzbehörde, die zuständige Bezirkshauptmannschaft Murau und die Gewerbebehörde zustimmen“, so Gall.

Wenn sich die Parteien nicht auf eine Lösung einigen könnten, seien ihm als Mieter „die Hände gebunden“. Ausziehen müsse er deswegen aber nicht. „Die Apothekenkonzession ist wegen des Verstoßes gegen die gesetzlichen Vorgaben auch nicht gefährdet“, sagt Gall. Im vergangenen Jahr hatte auch der Salzburger Apotheker Reinhard Hanel mit seiner denkmalgeschützten Apotheke zum Goldenen Biber Probleme, die geforderte Barrierefreiheit zu erfüllen.

Die Stifts-Apotheke existiert seit mehr als 350 Jahren. Lange Zeit wurde sie vom Kloster geführt. Seit etwa 100 Jahren wird sie an einen Apotheker vermietet. Gall leitet die Apotheke seit 1993. Ihm gehört außerdem Gall Pharma in Judenburg; das Unternehmen stellt Nahrungsergänzungsmittel her.

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