Ein Pensionär aus Österreich will nicht mobilen Patienten einen kostenfreien Rezeptzustell-Service anbieten. Sein Vorschlag stößt bei einem Apotheker aus der Region auf heftige Kritik. Eberhard Lux hat über seinen Anwalt gerichtliche Schritte angedroht. Auch die Apothekerkammer hat sich eingeschaltet.
Johann Plankenbüchler will für Bürger aus Ulrichskirchen bei Wien Rezepte direkt beim Arzt abholen, in der Apotheke einlösen und die Medikamente an die Patienten zustellen. Seine Pläne hat er den Anwohnern Mitte September angekündigt. Für nicht mehr mobile Menschen könne es ein Problem sein, nach einem Arztbesuch die Arzneimittel aus einer noch weiter entfernten Apotheke zu besorgen, schreibt er.
„All zu oft ist dieses Medikament auch nicht lagernd“, so Plankenbüchler. Patienten würden auf einen späteren Termin vertröstet. Mit seinem Angebot will der Pensionär „das wenig effiziente Versorgungssystem der Apotheken in der Region“ ausgleichen. Das Angebot sei kostenfrei. Die Fahrten würden gesammelt durchgeführt.
Lux ist die private Initiative ein Dorn im Auge. Der Inhaber der Apotheke zur Heiligen Dreifaltigkeit in Wolkersdorf hat Plankenbüchler über seinen Anwalt mitteilen lassen, dass sein Angebot gesetzwidrig sei. Er verstoße mit den Sammelfahrten gegen das Arzneimittelgesetz. Er solle die angebotenen Leistungen innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Außerdem nehme seine Apotheke kostenlos Zustellungen von Medikamenten vor, wenn einzelne Patienten dies benötigten.
Die Kritik des Apothekers versteht Plankenbüchler nicht: „Eine Initiative zu Gunsten der nicht mobilen und sozial bedürftigen Bevölkerung wird mit der Androhung einer Verleumdungsklage quittiert“, sagt er. Das Apothekenmonopol sei sehr mächtig und Praxisapotheken von Hausärzten müssten zu Lasten der Bevölkerung geschlossen werden. „Ich habe das Gefühl, dass die Apotheker-Zunft nur wirtschaftliche Ziele im Fokus hat.“ An seinem Angebot will er festhalten.
Allerdings hat auch die Apothekerkammer Bedenken: Die Abgabe von Arzneimitteln sei Aufgabe der Apotheken, sagt der niederösterreichische Kammerpräsident Heinz Haberfeld. Fraglich sei, ob Plankenbüchler das nötige Fachwissen für eine Beratung über Einnahme sowie Neben- und Wechselwirkungen beherrsche. Außerdem müsse er aus datenschutzrechtlichen Gründen von jedem Bürger eine schriftliche Bestätigung haben, um den Service anbieten zu können. Auch der Arzt müsse ihm dies für jeden Patienten ausstellen.
Zudem müsse gewährleistet sein, dass bei kühlpflichtigen Arzneimitteln der korrekte Transport angeboten werde. Außerdem bestehe bei Sammelfahrten Verwechslungsgefahr, warnt er. Die Versorgung sieht Haberfeld in der Region nicht gefährdet. Eine Klage hält er aber nicht für sinnvoll. Der Präsident hat dagegen ein gemeinsames Treffen vorgeschlagen, um über die Situation zu sprechen.
APOTHEKE ADHOC Debatte