PKA muss ins Gefängnis APOTHEKE ADHOC, 12.07.2016 10:01 Uhr
Eine PKA hat ihre Chefin, eine Apothekeninhaberin in St. Pölten, um mehr als 110.000 Euro betrogen. Die 27-Jährige wurde von einem Schöffensenat des Landgerichts St. Pölten nun zu einer 15-monatigen Haftstrafe verurteilt; fünf Monate davon muss sie im Gefängnis absitzen. Das gestohlene Geld muss die PKA zurückzahlen.
Die Frau war von 2012 bis 2015 in der St. Pöltener Apotheke angestellt. Von 2013 bis zum Ende ihrer Anstellung zwackte sie regelmäßig Geld aus der Kasse ab. Sie komme mit ihrem monatlichen Gehalt von 1300 Euro netto nicht aus, sagte sie vor Gericht.
Meist ging die PKA dabei folgendermaßen vor: Sie erfand Kunden, die Waren in der Apotheke zurückgaben. Die Angeklagte zahlte den angeblichen Kunden das Geld für die Retour aus – steckte es tatsächlich jedoch selbst ein. Insgesamt soll sie der Apotheke auf diese Weise 110.322,78 Euro gestohlen haben, laut Gericht sind 450 Einzelfälle in den Akten.
Richter Slawomir Wiaderek verurteilte die PKA wegen gewerbsmäßigen Diebstahls. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Dass sich die Frau zuvor nichts hatte zuschulden kommen lassen, wirkte sich mildernd auf ihr Urteil aus. Doch die lange Tatzeit und die Höhe der gestohlenen Beträge führten zu einer längeren Haft.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Frau zu Beginn nicht geständig gewesen sei. Die PKA räumte lediglich ein, in der Apotheke 46.000 Euro gestohlen zu haben. Dieser Betrag war ihr über Bareinzahlungen auf ihr Konto nachweisbar. Direkt bar bezahlt haben will sie mit dem gestohlenem Geld nichts.
Der Betrug flog auf, als die Inhaberin die Buchungen nach Hinweisen ihres Steuerberaters eingehender prüfte: Einige der vermeintlich zurückgegebenen Waren seien gar nicht mehr im Handel, erklärte die Inhaberin. Die PKA habe zudem mehrfach den Lagerbestand nachträglich korrigiert. Die Apothekerin trat in dem Verfahren als Privatbeteiligte auf. Ihre ehemalige Angestellte muss ihr den gestohlenen Geldbetrag zurückerstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im vergangenen Jahr wurde eine PKA aus Wien zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Sie hatte aus der Wiener Apotheke ihres Arbeitgebers Hormonpräparate und Potenzmittel gestohlen. Drei Jahre lang hatte sie die Medikamente unbemerkt bestellt und über einen Komplizen privat weiterverkauft. Der Schaden für die Apotheke belief sich auf 170.000 Euro. Auch in einer Berliner Apotheke soll eine PKA Bargeld aus der Kasse genommen haben. Darüber hinaus stahl sie Waren und betrog bei der Arbeitszeit.