Versicherungspflicht für Apotheker APOTHEKE ADHOC, 28.03.2014 15:15 Uhr
In Österreich müssen Apothekeninhaber und ihre Stellvertreter künftig eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Das Parlament in Wien setzt mit einer entsprechende Regelung Vorgaben der europäischen Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung um. In Deutschland gibt es diese Pflicht bereits.
Ein neuer Paragraph im österreichischen Apothekengesetz sieht ab sofort vor, dass Konzessionsinhaber und Apothekenleiter „zur Deckung der aus dem Betrieb der öffentlichen Apotheke entstehenden Schadenersatzansprüche“ eine Berufshaftpflichtversicherung haben müssen.
Dabei muss jeder Versicherungsfall mindestens mit einer Summe von zwei Millionen Euro abgesichert sein; innerhalb eines Versicherungsjahres müssen mindestens fünf Fälle abgedeckt werden. Ein Ausschluss oder eine zeitliche Begrenzung der Nachhaftung des Versicherers sind nicht zulässig, sodass auch ein Schaden, der erst Jahre nach der Verursachung entdeckt wird, immer noch berücksichtigt wird.
Die österreichischen Apotheker müssen sich beeilen: Der Nachweis muss der Kammer spätestens Ende Juni vorgelegt werden. Dort sieht man die Neuregelung gelassen, da man davon ausgeht, dass die meisten Apotheke eine solche Versicherung bereits freiwillig abgeschlossen haben.