Digitalisierung

Österreich: E-Rezept bis 2022 im ganzen Land

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Berlin -

Das E-Rezept ist auch in Österreich beschlossene Sache. Ab April 2020 wird es in zwei Pilotregionen in Kärnten getestet und soll bis Mai 2022 im ganzen Land verfügbar sein. Patienten können dann vom Smartphone oder PC aus ihre Verschreibungen managen und müssen in der Apotheke nur noch ihre SV-Karte durchziehen.

Man nennt Österreich nicht umsonst Alpenrepublik, da werden auch in der Gesundheitspolitik Sachverhalte mit montanen Metaphern veranschaulicht: Von der Größe des Kilimandscharo (5895 Meter) auf die des Großglockner (3798 Meter) werde der Papierberg schrumpfen, der jährlich im Gesundheitswesen produziert wird, erklärten die Projektpartner der E-Rezept-Einführung. Allein durch den Wegfall von Rezeptblöcken, Druckmaterialien und dergleichen für die jährlich 60 Millionen Rezepte werde das Gesundheitswesen 2 bis 2,4 Millionen Euro sparen.

Das Projekt ist eine Zusammenarbeit des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger, der Apotheker- sowie der Ärztekammer. Ziel ist, dass ab 2022 landesweit in allen Apotheken ohne Papierrezept gearbeitet wird – das Rezept ist als Code im Zentralsystem der e-card, also der personenbezogene SV-Chipkarte, hinterlegt. In der Apotheke wird dieser Code gescannt und das E-Rezept aus dem e-card System abgerufen. Durch Stecken der e-card in der Apotheke kann das e-Rezept auch ohne Code abgerufen werden. Danach speichert der Apotheker die Einlösung des Rezeptes im e-card System und rechnet die E-Rezepte elektronisch mit der Sozialversicherung ab.

Die Sorge, dass das E-Rezept von der App einfach an einen Versender geschickt wird, muss die österreichischen Apotheken (noch) nicht umtreiben – der Rx-Versand ist in Österreich verboten. Allein genommen, das betont der Hauptverband, bringt die e-card keinerlei Informationen über das Rezept selbst, es ist lediglich der Code gespeichert. „Was sich auch mit dem E-Rezept nicht ändern wird, ist die Tatsache, dass auf der e-card keinerlei medizinische Daten gespeichert sind“, betont Volker Schörghofer, Generaldirektor Stellvertreter im Hauptverband. „Auch beim E-Rezept dient die e-card als Schlüsselkarte, die den Zugang zum e-card-System aufsperrt.“

In zwei Kärntener Bezirken soll es kommendes Jahr im April los gehen. Nach einem einvernehmlichen Abschluss der Pilotphase soll das E-Rezept gestaffelt im ganzen Land ausgerollt werden. Die beiden Kammern und der Hauptverband wollen dazu einen Rollout-Plan erstellen, in dem verpflichtende Einsatztermine je Region festgelegt werden. Vertragsärzte, Vertragsgruppenpraxen sowie Wahlärzte mit Rezepturrecht und e-card-Ausstattung sind dann bei Kassenrezepten verpflichtet, das E-Rezept zu verwenden. Für einzelne Fachgruppen und Altersgrenzen bestehen jedoch Ausnahmen.

Gesetzliche Grundlage für das E-Rezept steht in Österreich im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz festgeschrieben. In dessen Paragraph 31 wird der Hauptverband verpflichtet, ein elektronisches Verwaltungssystem einzuführen, welches die Abwicklung administrativer Prozesse zwischen den Versicherten, den Vertragspartnern und der Sozialversicherung weitgehend ohne papierschriftliche Unterlagen ermöglicht.

Auch in Deutschland macht die Politik unterdessen Druck bei der Umsetzung des E-Rezeptes. So müssen die Kassen in diesem Jahr statt 30 Cent 65 Cent pro Mitglied zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik (Gematik) aufbringen. Deren Leitung will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an sich ziehen, sein Ministerium soll mit 51 Prozent zum Mehrheitsgesellschafter werden. Läuft alles glatt, soll das deutsche E-Rezept hierzulande ein gutes Jahr vor dem österreichischen eingeführt werden.

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