Streit um Coronaregeln für Approbierte, PKA & Co.

Österreich: Corona-Tarifvertrag für Apotheken

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Berlin -

In Österreich streiten sich Gewerkschaften und Berufsvertretung gerade um einen Zusatz-Tarifvertrag für gut 17.000 Apothekenmitarbeiter:innen. Der Verband der Angestellten Apotheker (VAAÖ) und die Gewerkschaft GPA wollen damit Pandemie-Sonderregelungen, die beispielsweise im Einzelhandel gelten, auch für Apotheken festschreiben. Doch der Österreichische Apothekerverband will offenbar noch nicht so recht. Verhandlungen sollen nun die Lösung bringen.

Bereits seit Januar gibt es in Österreich einen sogenannten Generalkollektivvertrag, der zwischen Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden beschlossen wurde. Er enthält arbeitsrechtliche und betriebliche Begleitmaßnahmen, die helfen sollen, die staatlich vorgeschriebenen Infektionsschutzmaßnahmen und die Teststrategie umzusetzen. So schreibt er fest, dass regelmäßige Corona-Tests, die Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Vorgaben machen müssen, als Arbeitszeit angerechnet und entsprechend gezahlt werden. Kann ein Betrieb nicht selbstständig Tests zur Verfügung stellen, so gelten auch An- und Abreise zum nächsten Testzentrum als Arbeitszeit.

Arbeitnehmer, die keiner regelmäßigen Testpflicht unterliegen, sollen Tests demnach außerhalb der Arbeitszeiten absolvieren. Ist dies nicht möglich, so der Kollektivvertrag, haben sie das Recht, sich einmal die Woche für die Dauer des Tests freistellen zu lassen. Ist das Testergebnis positiv, dürfen Arbeitnehmer:innen deshalb nicht benachteiligt werden, insbesondere hinsichtlich des Entgelts, der Aufstiegsmöglichkeiten und der Versetzung. „Ich bin überzeugt davon, dass der niederschwellige Zugang zu Tests inklusive arbeitsrechtlicher Sicherheit viele Menschen motivieren wird, sich testen zu lassen – der Generalkollektivvertrag schafft die dafür nötigen Rahmenbedingungen“, so Renate Anderl, Präsidentin der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, zu Wiener Zeitung.

Neben den Test am Arbeitsplatz besonders relevant ist die Maskenpflicht – hier wurde mit dem Generalvertrag festgeschrieben, dass jeder Arbeitnehmer mit Maskenpflicht ein Anrecht darauf hat, jeweils nach drei Stunden eine zehnminütige „Maskenpause“ einzulegen. Das muss keine Pause im engeren Sinne sein, sondern kann auch eine Arbeitstätigkeit sein, bei der aufgrund räumlicher Gegebenheiten keine Maske notwendig ist. Die Apothekengewerkschaft VAAÖ will nun gemeinsam mit der Gewerkschaft GPA – die als Dachgewerkschaft Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft sowie Journalisten vertritt – diesen Kollektivvertrag auch im Apothekenwesen verankern. Doch der Verband ist offenbar noch nicht ganz überzeugt von der Idee.

„Wir gehen davon aus, dass es in den meisten Apotheken bei der Einhaltung dieser Regeln ohnehin keine Probleme geben wird. Aber wir wollen sichergehen, dass alle Angestellten zu ihrem Recht kommen“, sagt Ursula Thalmann, Leiterin der Rechtsabteilung beim VAAÖ, auf Anfrage. Der Vertrag würde sich auf etwa 6100 angestellte Apotheker sowie rund 11.000 PKA und sonstige Apothekenangestellte erstrecken. „Deshalb haben wir bei der Selbstständigenvertretung der Apotheker angesucht, dass der Kollektivvertrag auch für die Apotheken gelten soll“, so Thalmann. „Bis jetzt haben wir aber noch keinen Verhandlungstermin bekommen.“

Die Gewerkschaft GPA wird da noch deutlicher: „Es ist unbegreiflich, dass es ausgerechnet im sensiblen Bereich der Apotheken nicht möglich sein soll, für die Beschäftigten kollektivvertraglich abgesicherte Schutzmaßnahmen zu garantieren“, erklärt Sandra Bereitender, die den Vertrag für die GPA mitverhandelt hat. „Die Beschäftigten in Apotheken leisten gerade in dieser schwierigen Krisensituation eine für die gesamte Gesellschaft enorm wichtige Arbeit. Es ist mehr als unverständlich, dass ausgerechnet in so einer Situation eine sozialpartnerschaftliche Vorgehensweise im Sinne aller verweigert wird“, erklärt dazu der Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft GPA, Karl Dürtscher.

Der Apothekerverband wiederum wollte den Streit auf Anfrage nicht weiter kommentieren – auch nicht erklären, in welchen Punkten genau noch Verhandlungsbedarf besteht. Es würden zeitnah Verhandlungen aufgenommen und der Verband rechne schon bald mit ersten Ergebnissen. Für den VAAÖ wird dabei wohl an einer Verhandlungslösung kein Weg vorbeiführen: „Der Schutz der Angestellten in den Apotheken sollte selbstverständlich sein, ist aber leider nicht in allen Apotheken gegeben“, sagt Direktor Norbert Valecka. „Daher ist eine kollektivvertragliche Vereinbarung im Sinne des bereits beschlossenen General-KV notwendig.“

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