Österreichs Apotheker dürfen ihre Zustelldienste ausweiten. Bislang durften nur Kunden innerhalb eines Kreises von vier Kilometern um die Apotheke angefahren werden. Diese Grenze wurde nun um zwei Kilometer erweitert. Diese und weitere Änderungen am Apothekengesetz hat der Nationalrat in der vergangenen Woche beschlossen. Gleichzeitig will das Parlament aber auch selbstdispensierenden Ärzten helfen: Mediziner in kleinen Gemeinden dürfen ihre „Hausapotheken“ länger betreiben als ursprünglich vorgesehen.
Nach offizieller Lesart sollen von der Ausweitung des Botendienstes vor allem Patienten auf dem Land profitieren. Allerdings soll ab 2014 auch der OTC-Versandhandel erlaubt werden; auf die Apotheken steigt daher der Wettbewerbsdruck. Der Apothekerverband will der Konkurrenz Paroli bieten und plant ein eigenes Online-Portal. Eine gesetzliche Honorierung für die Botendienste gibt es nicht.
Bei der Regelung zu den Hausapotheken geht es um Gemeinden, in denen zwei Kassenärzte angesiedelt sind. Dort galt die Bestimmung, dass der Arzt seine Praxisapotheke innerhalb von zehn Jahren schließen muss, wenn eine neue Apotheke im Ort eröffnet. Das Verfassungsgericht hatte diese Übergangsfrist im vergangenen Jahr jedoch kritisiert. Bis Ende 2013 hätten also alle Ärzte „Hausapotheken“ schließen müssen, in denen in den vergangenen Jahren eine neue Apotheke hinzu gekommen ist.
Die Regierung hat diesen Ärzten jetzt aber eine neue Frist eingeräumt: Die Mediziner müssen ihre eigenen Apotheken erst bis Ende 2018 geschlossen haben. Danach gilt für Ärzte in „Zwei-Arzt-Gemeinden“ die gleiche Frist, wie in allen anderen Gemeinden: Kommt ein Apotheker hinzu, muss die Praxisapotheke innerhalb von drei Jahren geschlossen werden.
Derzeit gibt es in Österreich rund 890 Praxisapotheken. Vor zehn Jahren hatte es fast 1000 davon gegeben. Grund für das langsame „Hausapotheken-Sterben“ ist der Apotheker-Nachwuchs: Durch die Bedarfsplanung ist die Zahl der Apotheken in Österreich in den vergangenen Jahren konstant angestiegen. Im Schnitt eröffnen jedes Jahr 15 neue Apotheken, derzeit gibt es 1303 Apotheken.
Der Nationalrat hat noch eine weitere Änderung am Apothekengesetz beschlossen: Demnach werden Apotheker und Krankenkassen gemeinsam aufgefordert, im Bereich der Arzneimittelversorgung bis 2015 neue Versorgungsformen zu erarbeiten. Es sollten „neue Modelle der Zusammenarbeit zwischen allen Heilberuflern“ entwickelt werden.
Auf Nachfrage konnte man sich Wieder Apothekerhaus diesen Passus allerdings nicht erklären. Vermutlich will die Regierung bewirken, dass in Apotheken neue patientenorientierte Dienstleistungen, wie etwa Arzneimittelberatungen oder Medikationsmanagement, angeboten werden. Auch gemeinsame Versorgungsmodelle zwischen einem Arzt und einem Apotheker auf dem Land seien denkbar, so ein Sprecher.
APOTHEKE ADHOC Debatte