Rund 160.000 Euro hat ein Arzt aus Österreich einem Apotheker gestohlen. Vor Gericht musste sich der 37-Jährige wegen Einbruchs, Nötigung und Körperverletzung verantworten, hat aber alle Vorwürfe bis zuletzt bestritten. Das Schöffengericht hat ihn dennoch zu einer Strafe von 21 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Der Arzt aus dem niederösterreichischen Mostviertel hatte offenbar mehrmals in die Kasse der Apotheke, die seinem Cousin gehörte, gegriffen. Nach Ladenschluss soll sich der Mann heimlich in die Apotheke geschlichen haben, um Bargeld, Kosmetika und Medikamente zu stehlen, berichtet ein Lokalblatt. Insgesamt konnte der damalige Assistenzarzt 160.000 Euro erbeuten.
Eines Nachts im Jahr 2013 erwischte ihn der Apotheker. Es kam zu einer Rauferei. „Er wollte mich daran hindern, die Polizei zu rufen“, soll der Apotheker vor Gericht ausgesagt haben. Bei der Rangelei zogen sich der Arzt einen Nasenbeinbruch und der Apotheker Prellungen zu. „Der Angeklagte hat dem Opfer den Pullover über den Kopf gezogen, ihn geschlagen und den Strom ausgeschaltet, damit er nicht die Polizei verständigt“, erklärte der Staatsanwalt bereits am ersten Prozesstag im Herbst 2015.
Schon zuvor wurde der ebenfalls wegen Körperverletzung angeklagte Apotheker rechtskräftig freigesprochen. Der Täter sei schließlich unrechtmäßig in die Apotheke eingedrungen. Außerdem habe der Pharmazeut seinen Verwandten nicht gleich erkennen können, so die Begründung des Gerichts.
Anders lief es für den 37-jährigen Mediziner. Ein Schöffengericht in St. Pölten hat ihn nun wegen schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls, versuchter Nötigung und Körperverletzung schuldig gesprochen und eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten verhängt. Der Verurteilte kann allerdings noch in Revision gehen. Die Strafe ist daher noch nicht rechtskräftig.
„Der Angeklagte hat regelmäßig in die Kasse gegriffen. Das hat er nicht sein lassen können, das war ein innerer Antrieb“, zitiert heute.at den Richter. „Wenn Sie etwas erfinden, dann lügen Sie wahnsinnig schlecht. Besser lügen Sie, wenn Sie Halbwahrheiten erzählen“, soll er dem Angeklagten gesagt haben. Auch in einem Geschäft soll der Mediziner zugelangt und eine Videokamera gestohlen haben. Der Richter dazu: „Das wollen Sie ob postraumatischer Belastungsstörung nicht mitbekommen haben und gleichzeitig arbeiten Sie als Arzt. Für wie dumm wollen Sie uns verkaufen?“
Für den Arzt zieht die Entscheidung des Gerichts ernsthafte Konsequenzen nach sich. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, laufen seine Chancen, künftig als Vertragsarzt zu praktizieren, gegen Null, berichtet das Bezirksblatt. Doch es hätte noch schlimmer kommen können: Bei einem Jahr Haft hätte der Arzt sogar Berufsverbot bekommen.
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