Österreich

Apotheker: Nachtdienstfonds für Versender Katharina Lübke, 28.01.2015 14:17 Uhr

Berlin - 

Zum Juni wird in Österreich der OTC-Versandhandel erlaubt: Auch inländische Apotheken dürfen dann nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel versenden. Der Apothekerverband fordert strenge Regeln, was Versand und Kennzeichnung angeht. Außerdem sollen Versandapotheken in einen Nachtdienstfonds einzahlen.

„Wir brauchen den Versandhandel nicht“, sagt Verbandschef Christian Müller-Uri. „Fernabsatz verträgt sich nicht mit Nahversorgung. Wir sind klassische Nahversorger.“ Jetzt wolle man zumindest darauf aufmerksam machen, welche Gefahren im Versandhandel liegen.

„Der Kunde sollte wissen, dass es auch im Internet Alternativen zu Versandapotheken gibt.“ Eine solche Alternative bietet der Apothekerverband mit dem Online-Portal ApoDirekt an. Von den 1340 Apotheken, die im Verband organisiert seien – das entspreche rund 90 Prozent aller Apotheken in Österreich –, beteiligten sich bereits rund 780 an dem Click-and-Collect-System.

Vom Gesundheitsministerium fordert Müller-Uri außerdem, die Ungleichheiten zwischen dem stationären Handel und den Onlineversendern auszugleichen. Immerhin erbrächten Apotheken Leistungen, die Versender nicht anbieten könnten.

Er nennt etwa den Nachtdienst: „Wir sind bedarfsorientiert verteilt, dementsprechend haben wir im Turnussystem Nachtdienst zu leisten“, sagt Müller-Uri. „Das kann ausgeglichen werden.“ Er fordert einen Nachtdienstausgleichsfonds, in den die Betreiber von Webshops einzahlen sollten. Ihm schwebt ein Modell vor wie in Deutschland, wo auch ausländische Versender einen Betrag pro Packung abführen müssen.

Auch würden Versandapotheken keine Rezepturen herstellen. Das sei aber ein wesentlicher Bestandteil der Versorgung. „Für Versand- und stationären Apotheken sollten gleiche Bedingungen herrschen“, so der Verbandschef.

Zudem fordert er eine Kennzeichnungspflicht für Medikamentenlieferungen, um die Logistikkette kontrollieren zu können. „Wenn bekannt ist, dass im Paket Arzneimittel liegen, wird es vielleicht nicht bei 40 Grad im Schatten gelagert“, so Müller-Uri. „Wir hoffen, dass Arzneimittel nicht zum Konsumgut verkommt.“

Ein weiterer Punkt sei die Beratungsleistung: Um diese sicherzustellen, fordert er ein mehrstufiges Webformular, dass vor jedem Onlineeinkauf verpflichtend ausgefüllt werden müsse. Darin sollten Kunden bestätigen, dass sie sich des Risikos bewusst seien oder Beratungsleistungen erhalten hätten. Zudem sollten dort etwa Kontaktdaten angeboten werden, unter denen Verbraucher Beratung erhalten könnten. Wichtig findet Müller-Uri zudem einen angemessenen Jugendschutz.

Jetzt hofft er auf die entsprechende Durchführungsverordnung – die Fernabsatzverordnung. Darin werde festgelegt, unter welchen Bedingungen Onlinehandel mit Arzneimitteln stattfinden dürfe. Der Entwurf liegt zurzeit noch in der politischen Abstimmung im Gesundheitsministerium, Details sind noch nicht bekannt.

Laut Gesundheitsministerium finden intensive Gespräche mit der Apothekerkammer statt. Zahlreiche Vorstellungen hätten Eingang in den Entwurf gefunden. Im Februar soll der Entwurf „in die Begutachtung“ gehen, dann können alle Beteiligten Stellungnahmen abgeben. „Insgesamt geht es uns darum, den Versand zu ermöglichen und sicher zu machen. Gleichzeitig wollen wir aber nicht zu viele Hürden aufbauen, weil dann Verbraucher bei ausländischen Versandapotheken bestellen. Da haben wir keinen Einfluss auf die Qualität und die Abgabestellen“, so eine Sprecherin.