Während hierzulande nach derzeitigem Stand die kostenlosen Bürgertests Ende des Monats auslaufen, wird in Österreich das Angebot weiter aufrecht erhalten. Das Gesundheitsministerium in Wien hat im Rahmen der Teststrategie das bestehende Testangebot der Apotheken jedenfalls bis Jahresende verlängert. Betroffen sind die apothekerlichen Leistungsbereiche PCR-Screenings und Wohnzimmertests. Die derzeit gültige Regelung wäre mit 30. Juni ausgelaufen.
„Mit der Verlängerung dieser Maßnahmen um weitere sechs Monate bleibt der Bevölkerung das bewährte und niederschwellige Testangebot der öffentlichen Apotheken erhalten“, erklärt Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer (ÖAK). Zudem sei der zentralen Forderung der Kammer nach Planungssicherheit für die Apotheken entsprochen worden. „Es bestätigt die Zufriedenheit der Politik mit den hochwertigen Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker in dieser Pandemie.“
Mit der Verlängerung der Screening-Verordnung wird die Fortführung des länderspezifischen Screening-Programms ermöglicht. Auf Grundlage dieser Verordnung können auch nach dem 30. Juni weiterhin fünf PCR-Tests pro Person und Monat im Rahmen der jeweiligen Testprogramme der Bundesländer in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus können für Personen, die in vulnerablen Bereichen arbeiten, PCR-Tests ohne zahlenmäßige Begrenzung durchgeführt werden.
Ebenso bis Ende 2022 verlängert wird die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnzimmertests über die öffentlichen Apotheken. Jede anspruchsberechtigte Person kann somit bei Vorlage der E-Card wie bisher ein Kontingent von fünf Stück Sars-CoV-2 Antigentests zur Eigenanwendung pro Kalendermonat in einer öffentlichen Apotheke beziehen.
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